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      <title>Rechtsgrundlagen  by Stefanie Hartl</title>
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      <description>Lebensmittel</description>
      <language>en-us</language>
      <pubDate>2019-02-19 11:00:07 UTC</pubDate>
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         <title>Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG</title>
         <author>hamma007</author>
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         <description><![CDATA[<div><br>Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG wurde am 20. Jänner 2006 kundgemacht. Das LMSVG dient nicht nur dazu, den neuen unionsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, es wird auch - wie vom Unionsrecht vorgegeben - die gesamte Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion berücksichtigt, d.h. auch die Regelungen zur Fleischuntersuchung ebenso wie die Hygienevorschriften für Lebensmittel und deren Kontrolle. Es setzt für Österreich die Forderungen des GFL um. </div><div>Das LMSVG regelt die Anforderungen an Lebensmittel, Wasser für den menschlichen Gebrauch, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel. Es gilt auf allen Produktions-,  Verarbeitungs- und Vertriebsstufen. <br>Ziel des LMSVG ist der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Gesundheitsschäden sowie vor Täuschung und Irreführung. <br><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2019-02-19 11:02:25 UTC</pubDate>
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         <title>Österreichisches Lebensmittelbuch</title>
         <author>hamma007</author>
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         <description><![CDATA[<div>Das österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätze sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG).</div><div>Das Österreichische Lebensmittelbuch ist aus rechtlicher Sicht als "objektiviertes Sachverständigengutachten" einzustufen. Es ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn.</div><div>Zur Beratung der Bundesministerin in Angelegenheiten sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Vorbereitung des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) ist eine Kommission (Codexkommission) eingerichtet.<br>Der Kodex enthält eine systematische Ordnung der Lebensmittel nach Kapiteln mit Untergliederung nach Rezeptregelungen.</div>]]></description>
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         <pubDate>2019-02-19 11:09:49 UTC</pubDate>
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         <title>Lebensmittelkontrolle</title>
         <author>hamma007</author>
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         <description><![CDATA[<div>Die Lebensmittelkontrolle dient dem Schutz der Verbraucher/innen vor gesundheitlichen Schäden und vor Täuschung. Sie besteht aus drei Teilbereichen:<br>1. Gemeinschaftskontrolle: Das EU-Lebensmittel- und Veterinäramt kontrolliert die nationalen Behörden in den EU-Ländern.<br>2. Amtliche Kontrolle: Die nationalen Behörden überprüfen, ob die lebensmittelrechtlichen Vorschriften von den Lebensmittelunternehmen eingehalten werden.<br>3. Eigenkontrolle: Die Lebensmittelunternehmen sind verantwortlich für die Einhaltung des Lebensmittelrechts in ihrem Betrieb, z.B. für gute Betriebshygiene<br><br>Das Bundesministerium für Gesundheit überwacht die amtliche Lebensmittelkontrolle in Österreich. Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder bzw. Magistrate übernehmen die Durchführung. Kontrolliert werden Supermärkte, Gasthäuser, Lebensmittelgroßhandel und Großküchen.<br>In den untersuchten Lebensmittelunternehmen werden Routineproben geplant gezogen und Verdachtsproben aufgrund von Beschwerden oder Beobachtungen. Anhand von vorgegebenen Checklisten werden betriebliche Mängel und die ordentliche Durchführung der Eigenkontrolle überprüft. Ebenso achten die Kontrollorgane auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Lebensmitteln, z.B. die Allergenkennzeichnung.<br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2019-02-21 09:04:07 UTC</pubDate>
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         <title>Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)</title>
         <author>hamma007</author>
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         <description><![CDATA[<div>Mit 13.12.2014 gilt die neue LMIV.<br>Sie regelt die Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung europaweit einheitlich. Die Verordnung gilt für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen, die an den Endverbraucher - Haushalte, Gastbetriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung - ausgegeben werden. Sie gilt jedoch nicht für Fertigpackungen, die in der Verkaufsstätte zur alsbaldigen Abgabe (keine Selbstbedienung) hergestellt werden. Die LMIV schreibt vor, dass alle verpflichtenden Angaben in einer Mindestschriftgröße von 1,2mm großer Schrift - bezogen auf das kleine "x", also den mittleren Buchstabenteil - sichtbar und in gut lesbarer Form anzugeben sind. <br>Ziel ist es, dem Verbraucher verständliche Informationen zu Lebensmitteln zu geben und ihm damit die Möglichkeit zu eröffnen, eine fundierte Wahl zu treffen. Weiters soll auch der Binnenmarkt gefördert werden, indem Handelshemmnisse beseitigt werden. </div>]]></description>
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         <pubDate>2019-02-21 09:14:58 UTC</pubDate>
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         <title>EFSA (European Food Safety Authority)</title>
         <author>hamma007</author>
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         <description><![CDATA[<div>Auf EU-Ebene ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA für die Lebensmittelsicherheit zuständig. <br>Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bietet <strong>unabhängige wissenschaftliche Beratung</strong> zu <strong>Risiken im Lebensmittelbereich</strong>.</div><div>Sie berät zu bestehenden und aufkommenden lebensmittelbedingten Risiken. Ihre Ratschläge fließen in europäische Rechtsvorschriften ein und beeinflussen die Politikgestaltung. Dadurch <strong>schützt die Agentur Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren aus der Lebensmittelkette</strong>. Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören:</div><ul><li>Lebens- und Futtermittelsicherheit</li><li>Ernährung</li><li>Tiergesundheit und Tierschutz</li><li>Pflanzenschutz</li><li>Pflanzengesundheit</li></ul><div>Die Tätigkeit dient den politischen Entscheidungsträgern bei der Verabschiedung oder Überarbeitung europäischer Rechtsvorschriften über Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, bei der Entscheidung über die Zulassung geregelter Stoffe wie Pestizide und Lebensmittelzusatzstoffe  oder bei der Entwicklung neuer rechtlicher Rahmen und Grundsätze, beispielsweise im Bereich der Ernährung. </div>]]></description>
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         <pubDate>2019-02-21 09:24:52 UTC</pubDate>
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         <title>AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)</title>
         <author>hamma007</author>
         <link>https://padlet.com/hamma007/z4xt7c4m729k/wish/333547176</link>
         <description><![CDATA[<div>Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) ist ein Unternehmen der Republik Österreich. Eigentümer sind das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus.</div><div>Die AGES unterstützt das Management der Bundesministerien in Fragen der Öffentlichen Gesundheit, Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelsicherheit, Ernährungssicherung und des Verbraucherschutzes entlang der Nahrungskette fachlich und unabhängig mit wissenschaftlichen Expertisen.<br>Im Zentrum der Aufgaben stehen der Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die Sicherheit und Qualität der Ernährung und der Schutz der Verbraucher vor Täuschung. Um dies zu gewährleisten analysiert, überwacht, bewertet, forscht und kommuniziert die AGES. Als eine der führenden europäischen Expertenorganisation trägt sie zur Minimierung der Risiken im Wirkungskreis der AGES sowie zur Sicherung der Ernährungsgrundlagen bei.<br><br></div><div><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2019-02-21 09:39:45 UTC</pubDate>
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