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      <title>Remake of Die Territorialisierung und Fürstenrolle im Mittelalter by helena rohr</title>
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      <description>Das HRR vom 11Jh. - 13Jh.</description>
      <language>en-us</language>
      <pubDate>2022-01-10 08:06:07 UTC</pubDate>
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         <title>M2.3 | Die veränderte Stellung der Fürsten</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <description><![CDATA[<div>Im Laufe des 12. und 13. Jahrhunderts veränderte sich die Rolle der Fürsten. Der Staufer Friedrich Barbarossa verlieh seinem Vetter Heinrich „der Löwe“ (Welfe) königliche Rechte und gab ihm 1154 das Herzogtum Bayern als Lehen – im Gegenzug unterstützte Heinrich ihn bei seinen Feldzügen in Oberitalien und der Wahrung seines Herrschaftsanspruchs. Als Doppelherzog von Sachsen und Bauern genoss Heinrich, der Löwe eine herausragende Stellung unter den Fürsten und wurde 1176 der Gegenspieler des Königs, als er ihm seine Hilfe bei einem Kriegszug verweigerte. Friedrich Barbarossa gewann den Konflikt, indem er einige Jahre später die Reichsacht (Verlust aller Lehen, Recht- und Schutzlosigkeit) über Heinrich verhing, war jedoch weiterhin von der Gunst der anderen Fürsten abhängig.<br><br>Der Staufer Friedrich 11 (1212-1250) hatte von seiner Mutter die Königswürde in Sizilien und Neapel geerbt. Immer wieder musste er in Kriegszügen für den Erhalt seiner Macht kämpfen und verbrachte deswegen den Großteil seiner Regierungszeit in Süditalien. Damit die deutschen Fürsten ihn unterstützten, bewilligte er ihnen 1220 und 1232 königliche Herrschaftsrechte (u.a. Selbstständigkeit bei der Verwaltung des eigenen Territoriums, der Erhebung von Zöllen und eigene Gerichtsbarkeit). Die Fürsten betrachteten die königlichen Lehen immer mehr als Eigentum und definierten sich als Landesherren. In der Folge konnten die Könige ihre Macht nur noch auf die eigene Landesherrschaft, die ,,Hausmacht“ begründen.<br><br>In Folge dieser Machtverschiebungen, die mit den Regelungen Friedrichs Il eingesetzt hatten, beanspruchte seit dem 13. Jahrhundert eine kleine Gruppe geistlicher und weltlicher Fürsten das Recht der Königswahl für sich. Im<br>Jahr 1356 erließ Kaiser Karl IV. schließlich mit der „Goldenen Bulle“ eine Regelung, die die Gruppe der wahlberechtigten Fürsten, der Kurfürsten, auf sieben begrenzte. Aus den unregelmäßig stattfinden Hoftagen wurden feste Einrichtungen - die Reichstage. Die Kurfürsten, Fürsten und später auch die freien Reichsstädte hatten dort Sitz und Stimme für ihre Territorien und besaßen das Recht, in Angelegenheiten des Reiches mitzuwirken.</div>]]></description>
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         <pubDate>2022-01-10 08:06:07 UTC</pubDate>
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         <title>M3 | Hagen Schulze&#39;s ,,Staat und Nation in der europäischen Geschichte&quot;</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <description><![CDATA[<div>Neben der Trennung von Staat und Kirche gab es aber noch einen anderen Grund, der die Zusammenfassung staatlicher Macht in einer Hand verhinderte: das war der staatliche Dualismus, die Doppelmacht von Fürsten und Ständen, hervorgegangen aus dem Lehnswesen. Offenbar unterschieden sich die europäischen Staatsbildungen in diesem Punkt auffallend von anderen staatlichen<br>Ausformungen, wie sich bereits im Jahr 956 anlässlich des Besuchs einer Gesandtschaft Kaiser Ottos des Großen am Hof des Kalifen von Cordoba zeigte. Dass die Gesandten des römischen Kaisers ihren Herrn in wenig diplomatischer Form als den Machtigsten der Erde rühmten, beeindruckte den Kalifen überhaupt nicht. Die christlichen Herrscher, entgegnete er, seien offenbar schwach und hilflos; denn selbst der Kaiser dulde es, dass seine Fürsten und Adligen Herrschaft krafteigenen&nbsp; Rechts ausübten. In der trügerischen Hoffnung, dass sie ihm treu dienten, habe der Kaiser sein Land unter ihnen aufgeteilt; er dürfe sich nicht wundern, wenn daraus nur Hochmut und Rebellion erwüchse.&nbsp;<br><br>Was der wohlinformierte Kalif am Heiligen Romischen Reich zu kritisieren hatte, traf tatsächlich in unterschiedlicher Weise auf alle christlichen Staaten Europas zu. Überall war die Macht zwischen Fursten und Adel geteilt, und dabei blieb es auch im Verlauf des Spätmittelalters, als die Herrscher ihre Machtbereiche konsolidierten und erweiterten, mittels einer hierarchisch gestuften Beamtenschaft überwachten, die oberste Rechtsprechung ausübten und so die Voraussetzungen moderner Staatlichkeit herstellten. Aber die direkte Herrschaft über Land und Leute stieß allenthalben an die Macht des grundbesitzenden Hochadels und auf dessen eigene Rechts- und Verwaltungskompetenzen. Und nirgendwo in West- und Mitteleuropa gelang es den Landesfürsten, diese Machtbarriere zu überwinden, die sich aus dem Lehnswesen ergeben hatte und die sich in die mehr oder weniger feste, genossen schaftliche Organisationsform der Stande wandelte: Es handelte sich um den Zusammenschluss aller herrschaftsträger eines Territoriums mit Ausnahme des Landesfürsten selbst, also des weltlichen und geistlichen Adels und der Städte, die dem Herrscher des Landes auf Landtagen gegenübertraten.<br><br>Diese Landtage waren die Vorgänger unserer heutigen Parlamente, ursprünglich jedoch etwas ganz anderes. Sie waren meist aus der curia regis hervorgegangen, dem Kreis der Großen und Mächtigen um den König, die den Herrscher zu beraten hatten. Zwar hatte sich die Bindung dieser Vasallen an den König im gleichen Maße verringert, als das Lehen sich von einem religiös begründeten Treueverhältnis zu - meist territorialen - Besitztiteln materialisiert hatte, aber gerade deswegen brauchte der Herrscher die Unterstützung der Grundbesitzer seines Landes umso dringlicher: Mit zunehmendem Aufwand für Landesverwaltung und Heer reichten die Einkünfte der Krone aus der eigenen Grundherrschaft des Königs nicht mehr aus Steuern mussten erhoben werden, und die Grundbesitzer als zahlungskraftigste Gruppe mussten die Steuern bewilligen. Deshalb be rief der Konig die Stände zu Landtagen zusammen, die Forderung ,,no taxation without representation" wurde zwar erst am Vorabend der amerikanischen Revolution (1776) formuliert, aber sie umschrieb das Grundprinzip, auf dem die Doppelherrschaft der europäischen Staatenwelt seit Ende des Mittelalters beruhte. [...]<br><br>In jedem Land besaß diese Doppelmacht ein anderes Gesicht. Auch in Frankreich bedurfte die Krone der Zustimmung der Stände, wenn außerordentliche Finanzlasten zusätzliche Einnahmen erforderten. Doch anders als in England gelang es der französischen Krone meistens, die Einberufung der ,,Generalstände" [frz. état généraux] des Reiches und damit eine fühlbare Einschränkung der königlichen Handlungsfreiheit zu vermeiden. Stattdessen suchte der König regional begrenzte Ständeberatungen abzuhalten, die von Languedoc in Toulouse oder von Langue d'oeil in Paris oder Poitiers - die Versammlungen waren umso leichter lenkbar, je kleiner sie waren. Da die Generalstände Frankreichs nie eine feste rechtliche Grund lage erhielten, fehlte ihnen die notwendige Kontinuitat, um sich wie das engiische Parlament zu einer dauerhaften politischen Institution zu entwickeln; sie hingen stets vom Willen des Königs ab, der sie nur unter auBerordentlichen Umständen einberief.<br><br>Anders wiederum im Heiligen Römischen Reich; hier gelang es den römischen Kaisern und Königen nicht, das Reich mit einer ähnlichen Verwaltung zu überziehen, wie sie sich in Frankreich oder England auszubilden begann. [...] Während die westlichen Nachbarn über ein relativ klar definiertes Territorium verfügten, aber auch über Zentren, die zugleich Haupt- und Residenzstadt, wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt waren, blieben die Grenzen des Reichs undeutlich, und eine dauerhafte Hauptstadt, vergleichbar mit London oder Paris, hat das Reich bis zu seinem Ende im Jahr 1806 nie gehabt. Anstelle einer zentralen Reichsgewalt traten die territorialen Herrschaften in den Vordergrund: Die Landesherrschaften der hochadligen Familien, die Reichsstädte, in Italien die autonomen Stadtherrschaften, die sich zunehmend vom Reich entfernten.<br><br>So entstanden zwei politische Ebenen zugleich: Einmal das Reich selbst, dessen Oberhaupt, der Kaiser, eher symbolische als tatsächliche Macht ausübte, während ihm gegenüber die Reichsstände eine frühzeitig befestigte Stellung einnahmen: Die geistlichen und weltlichen Reichsfürsten, unter denen seit dem 13. Jahrhundert die Kurfürsten als alleinige Königswähler eine besondere Stellung einnahmen, weiterhin die reichsunmittelbaren Städte sowie die reichsunmittelbaren Grafen und Ritter. Sie versammelten sich auf Reichshoftagen [...]. Aus den Hoftagen entstand der Reichstag, der sich bis zum 15. Jahrhundert zu einer festen, geregelten Institution entwickelte, die einen bedeutenden Anteil an der Reichspolitik besaß. Man mag sich fragen, weshalb dieses schwache Gebilde, dessen Oberhaupt stets von der Wahl und der Unterstützung durch die Kurfürsten und die Stände abhing, in der Mitte Europas bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ungeteilt überleben konnte. [...]<br><br>Andererseits war da die Ebene der Territorialstaaten, aus denen sich das Reich zusammensetzte und auf die immer mehr Macht und Selbstständigkeit überging [...]. Auch in ihnen herrschte der Grundsatz der Doppelmacht: Dem jeweiligen Fürsten gegenüber befanden sich die Landtage, in denen die Stände des Landes vertreten waren und die angesichts der dauernden Veränderungen auf der Landkarte Mitteleuropas, der Teilungen und Verbindungen von Ländern durch Kriegsfolge oder dynastischer Zufällig. keiten die Einheit des Territoriums repräsentierten.</div>]]></description>
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         <title>M2.1 | Karte des Heiligen Römischen Reiches um das Jahr 1000</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <title>M1 (5-10 Min.) | Aufgaben</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <description><![CDATA[<div>(M1a) Was wissen Sie noch über das Lehnswesen? Schreiben Sie Schlagwörter in die Kommentarensektion!<br><br>(M1b) Finden Sie, das System wäre in der Form heute noch möglich? Begründen Sie ihre Meinung in maximal 4 Sätzen.</div>]]></description>
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         <title>Ein Tipp vorab: Posts vergrößern</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <description><![CDATA[<div>Wenn ein Text mal zu schmal und lang sein sollte, klicken Sie auf die drei Pünktchen und wählen Sie ,,Post erweitern".</div>]]></description>
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         <title>Hallo Geschichtskameraden!</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <description><![CDATA[<div>Willkommen zum Padlet mit dem Thema "Fürstenmacht, Territorialisierung und der Goldene Bulle", erstellt von Felix, Jan, Minh und Richard.<br><br>In diesem Padlet handelt es sich um die im Titel genannten Themen. Sie werden sich mit 3 Materialien beschäftigen. Sie kriegen Informationen und bearbeiten diese mit den angegebenen Operatoren.<br><br>Wenn Sie mit diesem Thema fertig sind, können Sie mit Jan's Padlet zum Thema "Die goldene Bulle" fortfahren.<br><br>Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen!</div>]]></description>
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         <pubDate>2022-01-10 08:06:07 UTC</pubDate>
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         <title>M2.2 | Karte des Heiligen Römischen Reiches um das Jahr 1400</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <title>M2 (15-20 Min.) | Aufgaben</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <description><![CDATA[<div>(M2a) Schauen Sie sich M2.1 und M2.2 an. Was fällt Ihnen auf?<br><br>(M2b) Lesen Sie M2.3. Wie verändert sich die Stellung der Fürsten? Erarbeiten Sie die Aufgabe stichpunktartig aus dem Text heraus.<br><br>(M2c) Deuten Sie mithilfe der erlernten Kenntnisse: Wie kam es zur flächendeckenden Einteilung des Heiligen Römischen Reiches?</div>]]></description>
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         <title>M3 (15 Min.) | Aufgabe</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <description><![CDATA[<div>(M3a) Erörtern Sie: Wie wurden die Formen der Machtkontrolle in den mittelalterlichen Staaten verwirklicht? Welche Wirkungen hatte dies?</div>]]></description>
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         <title>M1 | Das Lehnswesen</title>
         <author>hrohr8164</author>
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         <description><![CDATA[<div>Video:&nbsp;<br>https://youtu.be/-9qf8spzcsc (MrWissen2Go)<br><br></div>]]></description>
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