<?xml version="1.0"?>
<rss version="2.0">
   <channel>
      <title>TPS141-Unternehmensformen by Markus Jantzen</title>
      <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi</link>
      <description>Überblick über die wichtigsten Unternehmensformen in D.</description>
      <language>en-us</language>
      <pubDate>2016-05-23 06:58:01 UTC</pubDate>
      <lastBuildDate>2023-01-19 06:00:07 UTC</lastBuildDate>
      <webMaster>hello@padlet.com</webMaster>
      <image>
         <url>https://padlet-assets.storage.googleapis.com/portrait/smiley.jpg</url>
      </image>
      <item>
         <title>Jana- Eingetragener gemeinnütziger Verein (e.V.)</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066268</link>
         <description><![CDATA[<div><strong>Def.</strong>: bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks; um einen Verein zu gründen, ist die Eintragung der Gründung und des vertretungsbrechtigten Vorstands in das Vereinsregister erforderlich<br><br><strong>Vorteile:&nbsp;</strong>nur 7 Gründungsmitglieder sind erforderlich; geringe Gründungskosten; darf keine wirtschaftlichen Zweck haben; Ein- und Austritt der Mitglieder ist einfach; grundsätzlich demokrtische Organisationsform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitgleider<br><strong>Nachteile:</strong>&nbsp;darf keinen wirtschaftlichen Zweck haben&nbsp;<em>(AG);&nbsp;</em>die Verwendung der eingenommenen Mittel muss zeitnah erfolgen, daher ist die Bildung von Rücklagen erschwert<br><br><strong>Haftung: &nbsp;</strong>Mitglieder müssen nicht persönlich für Schulden des Vereins einstehen; bei einer unerlaubten Handlung , die ein Mitglied des Vereins in seiner Eigenschaft als Vereinsorgan begeht, haften sowohl der Verein als auch das handelnde Mitglied persönlich als Gesamtschuldner<br><br><strong>Steuern:&nbsp;</strong>Gemeinnützige Vereine werden nicht mit der Absicht gegründet, Gewinne zu erzielen. Dagegen verfolgt der nicht gemeinnützige Verein wirtschaftliche Interessen mit dem Ziel Gewinne zu erwirtschaften. Nicht gemeinnützige Vereine unterliegen wie auch andere Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich einer unbeschränkten Besteuerung. Ein Verein wird als gemeinnützig eingestuft, wenn der Vereinszweck gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Natur ist. Dabei muss dieser Zweck selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt und in der Satzung festgeschrieben werden.<br><br><strong>Vereinsführung:</strong></div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-09 06:45:16 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066268</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Aylin</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066270</link>
         <description><![CDATA[<div><strong>OHG - offene Handelsgesellschaft</strong>&nbsp;<br><br><em>Definition</em></div><ul><li>Personenhandelsgesellschaft</li></ul><div><br></div><div>juristische Personen:&nbsp;</div><ul><li>rein rechtliche Gebilde</li><li>können wie die natürlichen Personen Träger von Rechten und Pflichten sein, sind also rechtsfähig und können gültige Rechtsverträge abschließen.</li></ul><div><br></div><div><em>Vorteile</em></div><ul><li>kein Mindestkapital</li><li>bei Kreditinstituten hat die OHG ein höheres Ansehen und höhere Kreditwürdigkeit als die Einzelunternehmung</li><li>jeder Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten</li><li>der Gesellschaftsvertrag kann relativ frei gestaltet werden</li><li>das Unternehmen kann flexibel geführt werden&nbsp;</li></ul><div><br></div><div><em>Nachteile</em></div><ul><li>Handelsregistereintrag ist zwingend vorgeschrieben</li><li>OHG ist buchführungspflichtig</li><li>Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen</li><li>Wegen der erforderlichen Kaufmannseigenschaft ist die Gründung und Führung der OHG mit einigen Formalitäten verbunden; die Unternehmensform ist nur von Vollkaufleuten wählbar</li><li>volle unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter</li><li>starkes Vertrauensverhältnis unter Gesellschafter wegen der "Einzelvertretungsmacht" erforderlich</li><li>Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern können den Bestand der Gesellschaft gefährden</li><li>Nachfolgeprobleme, falls der Gesellschaftervertrag mit dem Testament nicht übereinstimmt</li></ul><div><br></div><div><em>MA/AG</em></div><div><em>Verbraucher</em></div><div><em>Haftung</em></div><ul><li>Gesellschafter der OHG haften uneingeschränkt mit ihrem&nbsp;<strong>gesamten Vermögen</strong>&nbsp;für alle Verbindlichkeiten der OHG</li><li>&nbsp;neu hinzukommende Gesellschafter, der auch für die Altschulden gerade stehen muss</li></ul><div>Steuern</div><div>Innenverhältnis Geschäftsführung</div><div>Gewinnverteilung</div><div><em>Gründung</em></div><ul><li>mindestens zwei Gesellschaftern</li><li>natürliche Personen oder&nbsp; juristische Personen</li><li>erfolgt durch Gesellschaftervertrag&nbsp;</li><li>Handelsgesellschaft wird bei dem jeweiligen Amtsgericht registriert und in das<a href="http://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/handelsregister">&nbsp;</a>Handelsregister eingetragen wird</li></ul><div><br><br></div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-09 06:45:50 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066270</guid>
      </item>
      <item>
         <title>KGaA (Tobias)</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066271</link>
         <description><![CDATA[<div><strong>KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)<br></strong>&nbsp;</div><div>Vereinigung von Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft;</div><div>Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) anstelle eines Vorstands.</div><div>&nbsp;</div><div>Bei der KGaA handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die als rechtsfähige juristische Person gilt.&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div><strong>Gesellschaftertypen:</strong></div><div>- Persönlich haftende Gesellschafter:<br>Geschäftsführungs- und vertretungsbefugt.</div><div>Einzelne Gesellschafter können durch Satzungsbestimmungen von Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen werden.<br><br></div><div><strong>- Kommanditaktionäre:</strong></div><div>Selbe mitgliedschaftliche Rechte wie Aktionäre einer AG.</div><div>Bringen das Grundkapital der KGaA auf, Haften allerdings nicht für Forderungen gegen die KGaA.<br><br><strong>Kapitalstruktur:</strong><br>Die Kapitalstruktur der KGaA ist zweigeteilt:<br><br>Das Gesamtkapital der KGaA setzt sich aus dem Grundkapital (Kommanditkapital) der Kommanditaktionäre und den Vermögenseinlagen der Komplementäre zusammen. Feste Größe ist das Kommanditkapital, das bei der KGaA (von den Kommanditisten) eingezahlte Eigenkapital darstellt.<br><br>Das Kommanditkapital beträgt (wie bei der AG)&nbsp; mindestens 50.000 €.&nbsp;<br>Auf die Vermögenseinlagen der Komplementäre sind personengesellschaftsrechtliche Vorschriften des Handelsgesetzbuchs anwendbar.<br><br><strong>Zuständigkeitsverteilung:</strong><br>Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Komplementären und Kommanditaktionären unterscheidet sich von der zwischen Vorstand und Aktionären in der AG:<br><br>Die Komplementäre besitzen eine stärkere Stellung als der Vorstand in der AG, d.h. ohne die Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter können keine (außergewöhnlichen) Maßnahmen durchgeführt werden.</div><div><br>Die Kommanditaktionäre haben zum Teil weitergehende Befugnisse (z. B. die Beschlussfassung über den Jahresabschluss, Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen). Allerdings haben sie geringeren Einfluss als die Aktionäre in der AG, da Ihnen die mittelbare Personalkompetenz für die Geschäftsleitung fehlt.</div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-23 06:24:52 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066271</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Stiftung</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066272</link>
         <description><![CDATA[<div><em>Vorteile</em><br>-<strong>Steuerlichen Vorteile</strong>: Bei der Vermögensübertragung fällt weder bei der lebzeitigen noch bei der von Todes wegen Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer an. Wer also sein Vermögen&nbsp; bzw. Teile seines Vermögens auf eine Stiftung überträgt, erhält es i.d.R. ungeschmälert.<br>-<strong>Vermögensschutz &amp; Werteerhalt:&nbsp;</strong>Stiftungen sollen grundsätzlich das übertragene Vermögen erhalten. Prinzipiell können einer Stiftung alle Vermögensgegenstände überschrieben werden. Dazu gehören unter anderem Immobilien, Antiquitäten, Barvermögen, Wertpapiere, Unternehmensanteile, Kunstwerke.<br>-<strong>Förderung des Gemeinwesens:&nbsp;</strong><br>Mit den Möglichkeiten der gemeinnützigen Stiftung erhält der Bürger ein Stück Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung im positiven Sinne.<br>Es können individuelle Ideen verwirklicht, staatliche Institutionen durch Stiftungsaktivitäten entlastet und das Gemeinwesen unbürokratisch gefördert werden.<br>-<strong>Effektive Lösungen bei Erb- und Nachfolgeproblemen:</strong><br>Eine Möglichkeit für den Stifter besteht darin, bereits zu Lebzeiten Unternehmensanteile zum Bespiel in die eigene gemeinnützige Stiftung einzubringen und das Unternehmen weiterhin als Kapitalgesellschaft zu führen.&nbsp;<br>-<strong>Stiftung als Werbe-PR-Instrument für Unternehmen:<br></strong>Da die Stiftung in vielen Fällen den Namen des Unternehmens trägt, kann diese elegant in die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden.<br>-<strong>Schutz des Lebenswerkes:<br></strong>Viele Stifter möchten bestimmte Teile ihres Vermögens (z.B. Unternehmen, Kunstsammlungen, Archive) über den Tod hinaus erhalten wissen. Die Stiftung bewahrt das Lebenswerk des Stifters aufgrund seiner Verfügungen.<br><strong>Einkommen/Unterhalt:<br></strong>Die Stiftung kann einen Teil der Erträge nutzen, um den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu versorgen. So heißt es im § 58 Nr. 5 der AO, dass eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden kann, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten.<br><br><em>Nachteile</em><br>-Das an die Stiftung übertragene Kapital steht dem Stifter nicht mehr zur Verfügung und kann somit auch nicht mehr ins Unternehmen eingebracht werden.<br>-auch schützt eine Stiftung nicht vor dem Verkauf des Unternehmens; sie kann ihn aber erschweren<br>-auch das eingebrachte Stiftungskapital unterliegt wirtschaftlichen Schwankungen; oft fallen die Erträge wegen der vorgeschriebenen risikoaversen Anlagestrategie nur mager aus<br>-Verlust des Stiftungskapitals ist möglich<br>-eine lebenslange Absicherung der Familie - geschweige denn mehrerer Generationen - ist nicht garantiert<br><br>Wer sich für eine Stiftung entscheidet, sollte laut Deutscher Stiftungsagentur ein Barvermögen von mindestens&nbsp;<strong>250 000 Euro</strong>&nbsp;mitbringen - darunter lohne sich der Aufwand nicht, und die Wirkung in der Öffentlichkeit sei zu gering.<br><br>Warum gründet man eine Stiftung?<br><strong>Antwort:</strong><br>Die Gründung einer Stiftung kann aus verschiedenen Motivationen herrühren. Stiften heißt erst einmal nur, ein Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Entweder, weil ein Stifter sein Engagement für einen bestimmten, von ihm bereits als wichtig erkannten Zweck langfristig sichern möchte, oder nach einem sinnwollen Zweck sucht, dem er sein Vermögen langfristig widmen kann oder nach einer Organisationsform sucht, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen oder aus mehreren Komponenten eine Sinnvolle Struktur zu machen.<br>Die Rechtsform der Stiftung bietet zudem viele steuerrechtliche Vorteile und eine Stiftung kann als Erbe eingesetzt werden, wenn ansonsten keine vorhanden sind. Ferner bietet die Stiftung einem die Möglichkeit im Alter, seine Freizeit aktiv zu Gestalten oder ein Lebenswerk zu wahren. Es gibt aber auch ideelle Motive, wie z.B. Beruf, Hobby, aus Dankbarkeit für ein gelungenes Leben, Heimatverbundenheit oder persönliche Betroffenheit.</div><div><br>Wie gründet man eine Stiftung?<strong><br>Antwort:</strong><br>Dem Stifter stehen prinzipiell zwei Möglichkeiten zur Verfügung:<br>Zum einen kann er eine selbständige Stiftung oder eine treuhänderische Stiftung (zur Abgrenzung s.o.) gründen.<br>Für die Gründung einer selbständigen Stiftung sind folgende Schritte nötig:<br>-&nbsp; &nbsp; Formulierung des Stiftungsgeschäfts<br>-&nbsp; &nbsp; Formulierung der Stiftungssatzung<br>-&nbsp; &nbsp; Einreichung des Antrags bei der Stiftungsbehörde<br>-&nbsp; &nbsp; Prüfung der Gemeinnützigkeit<br>-&nbsp; &nbsp; Überweisung des Stiftungsvermögens<br>Einzelheiten sind gesetzlich in den §§ 80 ff BGB und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt.<br><br></div><div>Wer darf eine Stiftung gründen?<br><strong>Antwort:</strong><br>Jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche oder jede juristische Person kann eine Stiftung errichten.</div><div><br>Kann man ein Stiftungsgeschäft „rückgängig machen“?<br><strong>Antwort:</strong><br>Ein Stiftungsgeschäft zu Lebzeiten ist nach § 81 Abs. 2 S. 1 BGB bis zur Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch den Stifter widerruflich.<br>Beim Stiftungsgeschäft von Todes wegen unterliegt der Widerruf den für das Stiftungsgeschäft maßgebenden gesetzlichen Regelungen, beim Testament den §§ 2253 ff BGB bzw. beim gemeinschaftlichen Testament den §§ 2271 ff BGB. Beim Erbvertrag den §§ 2290 ff BGB.<br>Ein Widerruf durch die Erben ist nicht möglich.<br><br></div><div><br><br></div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-09 06:40:17 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066272</guid>
      </item>
      <item>
         <title>GmbH &amp;amp; Co. KG</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066273</link>
         <description><![CDATA[<div><em>Definition</em></div><ul><li>Sonderform der Kommanditschaft</li><li>Unterschied besteht in dem Komplementär, der hier durch eine GmbH dargestellt wird.</li><li><em>Komplementär in einer Kommanditgesellschaft ein Gesellschaftler, der unbeschränkt haftet, Kommanditist ist entsprechend der Gesellschaftler, der nur beschränkt haftet</em></li></ul><div><em>Vorteile</em></div><ul><li>MA</li><li>AG<ul><li>Haftung wird auf die GmbH umgelagert, deren Gesellschaftler nur mit ihren Stammeinlagen haften</li><li>Nachfolgeregelung durch den Ersatz der natürlichen Person als Komplementär durch eine&nbsp; GmbH, denn eine GmbH stirbt nicht (besonders interessant für&nbsp; Familienunternehmen)</li><li>Durch die Form der KG ist der Einfluss der Arbeitnehmer geringer als bei einer GmbH&nbsp;<em>Bsp.: bis 2000 Mitarbeiter der GmbH &amp; Co. KG bis 500 Mitarbeiter der Komplementär-GmbH&nbsp; ist keine Bildung eines Aufsichtsrat notwendig</em></li><li>Gegenüber einer KG deutliche Steuervorteile</li><li>Durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten kann die Kapitalbasis erweitert werden</li></ul></li><li>Verbraucher</li></ul><div><em>Nachteile</em></div><ul><li><em>MA</em></li><li><em>AG</em><ul><li>Hoher Aufwand der Buchführung, da sowohl für die GmbH &amp; Co. KG als auch für die Komplementär-GmbH notwendig</li><li>Eingeschränkte Kreditwürdigkeit, da die Sicherheiten recht gering sind (keine uneingeschränkt haftende natürliche Person)</li><li>Geschäftsführervergütung der GmbH ist keine Betriebsausgabe der GmbH &amp; Co. KG, d.h. sie mindert nicht den Gewinn</li><li>schlechtes Image in der Öffentlichkeit</li><li>Hoher Verwaltungsaufwand bei der Gründung -&gt; Kosten</li></ul></li><li><em>Verbraucher</em></li></ul><div><br><em>Haftung</em></div><ul><li>Anders als bei der KG agiert hier eine GmbH als Komplementär der KG, welche unbeschränkt mit ihrem Vermögen haftet. Die Hesellschaftler dieser GmbH haften allerdings nur mit ihren Stammeinlagen</li></ul><div><em>Steuern</em></div><ul><li>Einkommensteuer- und Körperschaftssteuerpflichtig ist die GmbH und Co. KG nicht selbst, allerdings unterliegen die Gewinnanteile der Komplementär-GmbH der Körperschaftsteuer und die Gewinnanteile der Kommanditisten - soweit sie natürliche Personen sind - der Einkommenssteuer</li><li>Gewerbesteuerpflichtig, allerdings erst nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit Innenverhältnis Geschäftsführung</li><li>Grunderwerbssteuerpflichtig, wobei die KG als Steuerschulder auftritt. Die Grunderwerbssteuer wird ermäßigt, wenn eine Grundüberschreibung zwischen Gesellschaftler und KG stattfindet.</li><li>Erbschaftssteuerpflichtig, bei einer gewerblich geprägten GmbH &amp; Co. KG besteht eine steuerliche Vergünstigung, bei einer nicht gewerblich Geprägten nicht.</li></ul><div><br></div><div><em>Innenverhältnis Geschäftsführung</em></div><ul><li>typischerweise wird die GmbH &amp; Co. KG durch die GmbH (Komplementär) vertreten, welche auch die alleinige Geschäftsführung besitzt</li><li><em>=&gt; Geschäftsführer der GmbH ist auch der Geschäftsführer der KG</em></li><li>der Kommanditist ist im Regefall von der Geschäftsführung ausgeschlossen, kann aber bei außergewöhnlichen Geschäften von seinem Widerrufrecht gebrauch machen</li></ul><div><br><em>Gewinnverteilung</em></div><ol><li>Auszahlung der Komplementärgehälter</li><li>jeder Gesellschaftler bekommt 4% auf seine Einlage</li><li>Gewinn wird entsprechend der Anteile verteilt</li></ol><div><em>Gründung</em></div><ul><li>Entspricht der Gründung einer KG, wobei der Komplementär durch eine juristische Person, die GmbH ersetzt wird</li><li><em>Gründung einer KG: zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen müssen sich zusammenschließen um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei die Verbindlichkeiten aufgeteilt werden (Komplementär: unbeschränkt haftender Gesellschaftler, Kommanditist: beschränkt haftender Gesellschaftler)</em></li></ul>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-09 07:08:49 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066273</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Erwerbs- und Wirtschafts- genossenschaften (PSC)</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066274</link>
         <description><![CDATA[<div>Erwerbsgenossenschaften sind auf die wirtschaftliche Förderung natürlicher und juristischer Mitglieder ausgerichtet, die einen selbstständigen Geschäftsbetrieb führen.<br><br>Wirtschaftsgenossenschaften haben das Ziel, Haushalten einen ökonomischen Nutzen zu erbringen.<br><br>Verschiedene Genossenschaften können als Erwerbs-, Wirtschats-, und Idealgenossenschaften tätig sein, wenn sie sowohl Unternehmen als auch Haushalte als zu fördernde Mitglieder haben und wirtschaftliche sowie soziale Zwecke verfolgen.<br><br>Beispiele:<br>(Genossenschaftsbank mit Unternhemen und Privathaushalten als Mitglieder oder Wohnungsgenossenschaft mit angegliedertem Kindergarten)<br><br>Selbstständige und mittelständische Unternehmen</div><div>IT-Dienstleister, Ingenieure oder Kreative aus der Werbebranche kooperieren in  Genossenschaften, um gemeinsam günstige Einkaufskonditionen zu erreichen  und Kosten zu teilen.</div><div>Mit Genossenschaften wird auch ein  Know-how-Transfer ermöglicht oder aber der gemeinsame Marktantritt  organisiert. Für Mittelständler ist die Genossenschaft vor allem deshalb  zu empfehlen,</div><div> weil sie Größenvorteile nutzen können, ohne ihre  Selbständigkeit und flexiblen Möglichkeiten aufgeben zu müssen.</div><div> Sie  können auch als Einzelpersonen im Wettbewerb mit größeren Konkurrenten  bestehen.</div><div><br></div><div><br></div><div>Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind stets gewerblich tätig. Damit unterliegt der Gewinn im vollen Umfang der Gewerbesteuer.</div><div><br></div><div><br></div><div><br></div><div>                                                               ------<strong>eG gründen - die Kooperationsgesellschaft</strong>----- </div><div>Die eingetragene Genossenschaft  ist eine Rechtsform für  Unternehmen, die sich für mehrere Gründer sowie Kooperationen zwischen  Mittelständlern eignet. Eine eingetragene Genossenschaft fungiert als  juristische Person.</div><div>Diese Rechtsform ist für Gründer attraktiv, weil  sich eine eG unkompliziert gründen lässt und nur eine begrenzte Haftung  erfordert.  </div><div>Die eingetragene Genossenschaft verfolgt den Zweck, durch einen  Zusammenschluss von Genossen Wissen zu teilen, leichter Aufträge zu  erhalten und bessere Chancen auf dem Wirtschaftsmarkt zu erhalten. </div><div>Diese  Rechtsform für Unternehmen findet man häufig im Handel, in der  Landwirtschaft, bei Banken oder im Gesundheitssektor.</div><div> Eine eingetragene  Genossenschaft muss ihren Firmennamen mit dem Zusatz eG kennzeichnen. </div><div><br></div><div><strong>eG gründen: Anzahl der Gründer bei der eingetragenen Genossenschaft</strong></div><div>Es sind mindestens drei Gründungsmitglieder für die Gründung einer eG erforderlich. Die Gründer werden Genossen genannt. </div><div><br></div><div><br><br><br></div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-09 06:40:20 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066274</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Freiberufler</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066276</link>
         <description><![CDATA[<div><br>Ein Freiberuf ist eine selbständig ausgeübte Tätigkeit, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Wesentliche Folge der Freiberuflichkeit ist die Befreiung von der Gewerbesteuer.<br><br>&nbsp;Anfang 2014 waren fast 1,27 Millionen Menschen in Deutschland als Freiberufler in der Selbstständigkeit tätig.<br><br>Als Freiberufler haftet man mit seinem Privatvermögen.<br><br>Es muss kein Gewerbe angemeldet werden<br><br><br></div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-23 06:17:11 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066276</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Unternehmensformen</title>
         <author>jantzen_markus</author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066277</link>
         <description><![CDATA[<div>Definition&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;</div><ul><li>Vorteile</li><li>Nachteile</li><li>MA/AG</li><li>Verbraucher</li><li>Haftung</li><li>Steuern</li><li>Innenverhältnis Geschäftsführung</li><li>Gewinnverteilung</li><li>Gründung</li></ul>]]></description>
         <enclosure url="https://padletuploads.blob.core.windows.net/aws/98977448/9d04606d2c161fe61a0e7976dac5c753d651e18c/95a2b25ddb3c37dd487c2340ced7cd33.png" />
         <pubDate>2016-05-22 12:15:58 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066277</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Julia (Stille Gesellschaft)</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066278</link>
         <description><![CDATA[<div><br><strong>Definition</strong>: Stiller Gesellschafter ist, wer sich an einem Gewerbe mit einer&nbsp;<strong>Kapitaleinlage</strong>&nbsp;beteiligt. Dieses Kapital geht in das Vermögen des Gewerbetreibenden über. Er ist am&nbsp;<strong>Gewinn</strong>&nbsp;und<strong>&nbsp;Verlust</strong>&nbsp;der Gesellschaft entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen beteiligt. Allerdings erhält er keine Beteiligung am Betriebsvermögen. Er trägt somit<strong>&nbsp;kein unternehmerisches Risiko</strong>. Vielmehr ist er Darlehensgeber und einkommensteuerlich entsprechend zu behandeln. Einkünfte, die ein stiller Gesellschafter aufgrund seiner Kapitaleinlage erzielt, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.<br><br><strong>Vorteile</strong></div><ul><li>MA/AG: Tritt nicht nach außen in Erscheinung - weder im Handelsregister eingetragen noch aus der Firmenbezeichnung ersichtlich.<br>Nicht pubilizitätspflichtig.<br>Eigenkapital kann durch die stille Gesellschaft auf schnelle Weise ohne Zinszahlung aufgestockt werden.<br>Gesellschaftervertrag kann relativ frei gestaltet werden, da es wenig Gesetzesvorschriften für die stille Gesellschaft gibt.</li><li>Verbraucher:</li></ul><div><br><strong>Nachteile</strong></div><ul><li>MA/AG: Stille Beteiligung an Aktiengesellschaften muss öffentlich gemacht werden.<br>Werden dem Teilhaber zu viele Rechte eingeräumt, macht sich der Unternehmer sehr abhängig.<br>Der stille Gesellschafter tritt in der Öffentlichkeit nicht als Teilhaber auf.<br>Muss der Unternehmer Insolvenz anmelden, läuft der stille Gesellschafter Gefahr, seine Einlage ersatzlos zu verlieren.</li><li>Verbraucher: schlecht erkennbar hinter welchem Unternehmen sich eine stille Gesellschaft befindet</li></ul><div><br></div><div><br><br></div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-09 06:34:31 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066278</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Michael (Stille Gesellschaft)</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066279</link>
         <description><![CDATA[<div>Haftung<br>Weil die Stille Gesellschaft eine Innengesellschaft ist und nach außen unsichtbar bleibt, übernimmt der typische stille Teilhaber keine Verpflichtung gegenüber Gläubigern. Er wird für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Dritten nur mit seiner Einlage haftbar gemacht.</div><div>Muss der geschäftsführende Gesellschafter Insolvenz anmelden, wird der stille Gesellschafter selber zum Gläubiger. Im schlechtesten Fall verliert er dann seine Einlage.</div><div><br></div><div>Steuern: <br>typisch: Kapitalsteuer<br>atypisch: Gewerbschaftssteuer (da diese als Mitarbeiter angesehn werden)</div><div>Innenverhältnis Geschäftsführung: Stiller Teilhaber bringt Kaptial in Betrieb, möchte allerdings  namentlich nicht genannt werden und Verlang auch keinerlei Beteiligung an der Entscheidungen die den Betrieb betreffen. Atypische Stille Gewerkschafter wollen nicht genannt werder, verlagen allerdings mitsprache recht.<br><br></div><div>Gewinnverteilung<br>Kein fester Zins. <br>Wird am Gewinn/Umsatz beteiligt, je nach Vereinbarung auch am Verlust<br>Keinerlei Sicherheiten(Normalfall)<br><br></div><div>Gründung<br>Es reicht ein formloser Vertrag zwischen stillen- und Hauptgesellschafter.<br>In diesem wird die Art der Teilhaberschaft geklärt und die Summe die investieert werden soll.<br>Ebenso wird vereinbart ob der Stille Gesellschafter auch am Verlust beteiligt wird.<br>Nur im Handelsgewerbe möglich.</div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-09 06:34:14 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066279</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Derya</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066280</link>
         <description><![CDATA[<div><strong>Gbr:</strong></div><div><br><br>Definition: mind. zwei Gesellschafter, gleichberechtigte Geschäftsführer</div><div>Vorteile</div><div>Nachteile: -ein gewisser Jahresumsatz darf nicht&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;überschritten werden&nbsp;</div><ul><li>MA/AG</li><li>Verbraucher</li></ul><div>Haftung: mit dem Geschäfts- und Privatvermögen&nbsp;</div><div>Steuern</div><div>Innenverhältnis Geschäftsführung</div><div>Gewinnverteilung: teilen sich die Gesellschafter zu 50-50</div><div>Gründung<br><br><br><br><br>Notizen:<br>-ausschließlich die Anmeldung eines Kleingewerbes<br>-muss die Agentur in der gbr als offizielle Geschäfts Bezeichnung immer die Vor-und Nachnamen der Gesellschafter tragen. Ergänzt wird das mit dem Kürzel Gbr</div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-09 06:31:02 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066280</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Der echte Armin</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066281</link>
         <description><![CDATA[<div><br><strong>GmbH&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;<br></strong><br></div><div><strong>Definition:<br></strong>Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH) ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.<br><br></div><div>&nbsp;<br><strong>Vorteile:<br></strong>Hohe rechtliche Sicherheit, Registrierung nur einmal in Deutschland<br><br></div><div>•Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht persönlich.<br><br></div><div>•Eigene Rechtsfähigkeit der GmbH, d.h. eine GmbH kann eigene Geschäfte abschließen und z.B. Anteile an anderen Unternehmen halten.<br><br></div><div>•Besteuerung: während Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft mit ihren Gewinnanteilen der progressiv ansteigenden Einkommensteuer unterliegen, ist der Körperschaftssteuersatz meist deutlich niedriger.<br><br></div><div>•es können stille Reserven gebildet werden, weil Gewinne nicht ausgeschüttet werden müssen,<br><br></div><div>•der Wechsel von Gesellschaftern bereitet nach dem GmbH-Gesetz keinerlei Hindernisse, Erschwernisse können jedoch in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden,<br><br></div><div>•der Gesellschaftsvertrag (Satzung) kann flexibel ausgestaltet werden, z.B. kann ein Aufsichtsrat oder Beirat eingesetzt werden oder den Gesellschaftern kann eine Nachschusspflicht auferlegt werden,<br><br></div><div>•beim Verkauf des von der GmbH betriebenen Unternehmens bedarf es nur der Abtretung der von ihren Gesellschaftern gehaltenen Geschäftsanteile an den Erwerber,<br><br></div><div>•wenn kein Gesellschafter bereit ist, als Geschäftsführer zu fungieren, kann ein Fremdgeschäftsführer bestellt werden. Das kann z.B. die Unternehmensnachfolge erleichtern.<br><br></div><div>&nbsp;<br><br></div><div><strong>Nachteile:<br></strong>hohe Mindestkapitalerfordernisse, hohe Mindesthaftung<br><br></div><div>•Die Gründung einer GmbH und andere Organisationsakte (z.B. eine Satzungsänderung) bedürfen der notariellen Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister,<br><br></div><div>•die Abtretungen von Geschäftsanteilen müssen notariell beurkundet werden, bei Personengesellschaften können sie privatschriftlich erfolgen,<br><br></div><div>•eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, d.h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Erstellung von Handelsbilanzen, der kaufmännischen Rügepflicht u.s.w.<br><br></div><div>•Die Gründung einer GmbH erfodert eine Stammeinlage von mindestens 25.000 EUR von denen bei der Gründung mindestens die Hälfte einbezahlt werden muss,<br><br></div><div>•der/die Gesellschafter und die Geschäftsführer müssen sich stets bewusst sein und danach handeln, daß das Gesellschaftsvermögen formal fremdes Vermögen ist und daß der Gesetzgeber strenge Vorschriften mit Sanktionen bei deren Nichtbeachtung erlassen hat,<br><br></div><div>•wenn der/die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer hierbei nachlässig sind, droht persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter und der Geschäftsführer sowie steuerlich bei GmbH und Gesellschafter die Besteuerung einer „verdeckten Gewinnausschüttung“, bei steuerlichen Außenprüfungen ein beliebter und ergiebiger Prüfungsgegenstand,<br><br></div><div>•bei der GmbH ist Insolvenzgrund neben der Zahlungsunfähigkeit die Überschuldung (d.h. das Vermögen der GmbH deckt nicht mehr deren Verbindlichkeiten), ein Zustand, der bei risikoreichen Unternehmen und/oder zu geringer Kapitalausstattung schnell erreicht sein kann.<br><br></div><div>&nbsp;<br><br></div><div><strong>MA/AG:<br></strong>Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann.&nbsp;<br><br></div><div>Ein Mitarbeiter ist eine Arbeitskraft, die in einer Organisation als Arbeiter oder Angestellter beschäftigt ist. Durch den Wandel in vielen Bereichen der Wirtschaft verliert die Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten zunehmend an Bedeutung.[1] Aus dem Begriff Mitarbeiter ist ableitbar, dass er mit anderen, also weiteren Arbeitern bzw. Arbeitnehmern, zusammen tätig ist<br><br></div><div>&nbsp;<br><br></div><div><strong>Verbraucher:<br></strong>Der Verbraucher wird im Verhältnis zum Unternehmer als typischerweise unterlegene Marktgruppe angesehen. Daher wird das rechtsgeschäftliche Handeln des Verbrauchers – z. B. der Abschluss eines Kaufvertrages – in verschiedener Weise rechtlich geschützt, wenn auf der anderen Seite des Vertrages ein Unternehmer steht. Dieser Schutz spiegelt sich vorrangig in den §§ 474 ff. BGB für den Verbrauchsgüterkauf und § 312 ff. BGB für sogenannte Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge wider.<br><br><br></div><div><strong>Haftung:<br></strong>Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt. Für Verpflichtungen, welche noch vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister entstanden sind, hat die GmbH Durchgriffsansprüche auf die Gesellschafter, soweit diese Verpflichtungen das Nettovermögen zum Stichtag der Eintragung unter die Kapitalziffer haben fallen lassen. Diese Ansprüche der GmbH gegen die Gesellschafter können Gläubiger pfänden lassen. Die Unterbilanzhaftung dient dem Schutz vor einer bereits anfänglichen Aufzehrung des Stammkapitals. Das früher vertretene Vorbelastungsverbot wurde wegen seiner wirtschaftlich lähmenden Wirkung aufgegeben.<br><br></div><div>Für Verluste aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einer GmbH haften die Gesellschafter der GmbH nur, sofern sie die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft in rechtswidriger Weise verursacht haben. Dazu hat der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren den Tatbestand der Existenzvernichtungshaftung entwickelt.<br><br><br></div><div><strong>Steuern:<br></strong><em>Körperschaftssteuer:</em><br>Eine GmbH unterliegt mit ihrem Einkommen der Körperschaftssteuer. Der Steuersatz beträgt 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer, so dass der Steueranteil insgesamt 15,825 % des zu versteuernden Einkommens beträgt.<br><br></div><div><em>Kapitalertragsteuer:</em><br>Schüttet die GmbH Gewinn an ihre Gesellschafter aus (Dividende), muss sie davon Kapitalertragsteuer einbehalten (Steuersatz ab 1. Januar 2009: 25 %) und an das Finanzamt abführen. Die weitere steuerliche Behandlung derDividende und der einbehaltenen Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. Sitz im In- oder Ausland ist.<br><br></div><div><em>Gewerbesteuer:</em><br>Eine GmbH gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des HGB (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Sie ist somit Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und unterliegt unabhängig von ihrem Unternehmenszweck der Gewerbesteuer.<br><br></div><div><em>Umsatzsteuer:</em><br>Eine GmbH kann Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein (§ 2 UStG). Als juristische Person kann sie jedoch auch unselbständiger Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein.<br><br></div><div>&nbsp;<br><br></div><div><strong>Innenverhältnis Geschäftsführung:<br></strong>Die GmbH wird durch die Geschäftsführer (kurz: GF) gerichtlich und außergerichtlich (d.h. im normalen Tagesgeschäft) vertreten (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG).<br><br></div><div>Eine GmbH kann einen oder mehrere Geschäftsführer haben (§ 6 Abs. 1 GmbHG). Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt (§ 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG).<br><br></div><div>Bei manchen GmbHs sind ein oder mehrere Gesellschafter/Anteilseigner auch Geschäftsführer (Gesellschafter-Geschäftsführer odergeschäftsführender Gesellschafter genannt) – in der überwiegenden Zahl hat eine GmbH aber angestellte Geschäftsführer (Fremdgeschäftsführer), die keine Kapitalanteile halten (z.B. bei den Tochter-GmbHs großer Konzerne).<br><br></div><div>In anderen Gesetzen wird auf die Geschäftsführer oft als gesetzliche Vertreter Bezug genommen (z.B. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB: Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss ...).<br><br></div><div>&nbsp;<br><br></div><div><strong>Gewinnverteilung:<br></strong>Die Verteilung des Ergebnisses bzw. Gewinns erfolgt nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt wurde (§ 29 Abs. 3 GmbHG).<br><br></div><div>In der Gewinnverteilung spiegelt sich der Charakter der GmbH als Kapitalgesellschaft wider — das Kapital ist ausschlaggebend.<br><br></div><div>Der Gewinn einer GmbH wird nicht automatisch und auch nicht zwingend in voller Höhe verteilt; es braucht dazu einen Gesellschafterbeschluss über eine Gewinnausschüttung bzw. die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Ein Teil des Gewinns kann auch in der GmbH einbehalten werden (Gewinnthesaurierung: Einstellung in die Gewinnrücklagen).<br><br></div><div>&nbsp;<br><br><strong>Gründung:<br></strong>Zur Gründung ist mindestens eine Person (Ein-Personen-GmbH oder Einmann-GmbH) notwendig. Es können aber auch beliebig viele weitere Personen am Gründungsakt teilnehmen. Mögliche Gesellschafter können sowohl natürliche und juristische Personen als auch andere Gesellschaften sein, z. B. OHG, KG, GbR (nicht Innengesellschaften) und Erbengemeinschaften. Sie vereinbaren einen Gesellschaftsvertrag (Satzung), der mindestens folgendes beinhalten muss:<br><br></div><div>•Firma, Sitz und Gesellschaftsgegenstand der GmbH<br><br></div><div>•Höhe des Stammkapitals und Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter</div>]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-09 06:29:34 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066281</guid>
      </item>
      <item>
         <title>Sicherungsdatei 23.05.2016_09:00 Uhr</title>
         <author>jantzen_markus</author>
         <link>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066475</link>
         <description><![CDATA[]]></description>
         <enclosure url="" />
         <pubDate>2016-05-23 06:59:21 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/jantzen_markus/p0z18nph4ndi/wish/112066475</guid>
      </item>
   </channel>
</rss>
