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      <title>Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe by Rabia-Sultan</title>
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      <language>en-us</language>
      <pubDate>2022-12-12 09:28:07 UTC</pubDate>
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         <title>Das Wächteramt der Kinder-und Jugendhilfe</title>
         <author>nove14112000</author>
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         <description><![CDATA[<div><br><strong><em><mark>Mitwirkung d. Jugendhilfe bei Gerichtsverfahren (...)</mark></em></strong><br>(...) die das Wohl von Kindern/ Jugendlichen betreffen:<br>Personensorge/ Adoptionsverfahren/ Jugendgerichtsverfahren/ Vormundschaft/ etc.<br><br><strong><em><mark>Aufsichtspflicht</mark></em></strong><br>Der öffentliche Träger d. Jugendhilfe hat eine <strong><em>"Aufsichtspflicht"</em></strong> über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Das schließt das Erteilen versch. Genehmigungen ein: Genehmigung zur Kindertagespflege, Vollzeitpflege, Teil- und ganztägigen Betreuung sowie Erteilung einer generellen Betriebserlaubnis.<br><br><strong><em><mark>Inobhutnahme</mark></em></strong><strong><em> (...)</em></strong><br><br>(...) von gefährdeten Kindern und Jugendlichen<br>Prozess bis zur <strong><em>Inobhutnahme</em></strong>:<br>________________________________________________________________</div><ol><li>Eingang erster Informationen bezüglich d. Kindeswohlgefährdung</li><li>Gefahreneinschätzung durch Fachteam</li><li>Kontaktaufnahme mit Familie/ Kind/ Eltern<br><br>(Bei Scheitern d. Kontaktaufnahme o. besonderer Gefahrenlage: Informationsgewinnung bei außenstehenden)</li><li>Gemeinsame Problemkonstruktion und Anbieten von Hilfe</li><li>Neue Bewertung der Gefahr, des Hilfebedarfs/ Hilfeprozesses durch Fachteam</li></ol><div><strong><br></strong><br></div><div><br></div><div><br><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-12-12 09:46:24 UTC</pubDate>
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         <title>Öffentliche und freie Jugendhilfe</title>
         <author>rabiasultan</author>
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         <description><![CDATA[<div><br></div><ul><li>nach Paragraph 3 SGB VIII sollen Leistungen der Kinder und Jugendhilfe von öffentlichen und freien Trägern erbracht werden</li><li>für die Erfüllung aller Aufgaben nach SGB VIII haben die öffentlichen Jugendhilfen die Gesamt- und Planungsverantwortung&nbsp;</li></ul><div>&nbsp;→ müssen dafür sorgen, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen und Dienste rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen</div><div><br></div><div><strong><em><mark>Unterscheidung von öffentlichen Trägerschaften</mark></em></strong></div><div>&nbsp;→ örtliche Träger – kreisfreie Städte oder Landkreise mit <em>Jugendämtern</em></div><div>&nbsp;→ überörtliche Träger – Länder mit <em>Landesjugendämtern</em></div><ul><li>Aufgaben der überörtlichen Trägern sind die Beratung der örtlichen Träger, Modellvorhaben, Schutz von Kindern-und Jugendlichen in Einrichtung und Fortbildung</li><li>Bund ist kein Träger der Jugendhilfen</li></ul><div>→ aber zuständig für die Kinder-und Jugendhilfe nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 77 Grundgesetz&nbsp;</div><ul><li><em>Bundesjugendministerium (oberste Bundesbehörde) </em>fördert länderübergreifende Aktivitäten der Kinder-und Jugendhilfe aus dem <em>Kinder-und Jugendplan</em></li><li><em>Bundesjugendkuratorium </em>beratet die Bundesregierung als Sachverständigengremium in allen relevanten jugendpolitischen Fragen</li><li>Bundesregierung muss durch unabhängige Sachverständigen erstellte <em>Kinder-und Jugendbericht</em> zur Lage junger Menschen und den Leistungen der Jugendhilfe vorlegen&nbsp;</li><li>Jugendverbände, Jugendwohlfahrtsverbände, Kirchen und sonstige Religionsgemeinschaften, Jugendgemeinschaften, Bürgerinitiativen, Selbsthilfeorganisationen, etc.&nbsp;</li></ul><div>→ freie Träger, können auch gewerbliche Träger sein<br><br><em><mark>Voraussetzungen für eine dauerhafte Förderung der Arbeit der anerkannten freien Trägern</mark></em></div><div>→ mindestens 3 Jahre in der Jugendhilfe tätig gewesen sein</div><div>→ wesentlichen Beitrag geleistet haben</div><div>→ gemeinnützige Ziele verfolgen</div><div>→ Gewähr für eine mit den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten&nbsp;</div><div><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-12-12 09:54:59 UTC</pubDate>
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         <title>Handlungsauftrag und handlungsleitende Normen</title>
         <author>melinafischer2000</author>
         <link>https://padlet.com/rabiasultan/ii276bkjxk9yy74d/wish/2417559205</link>
         <description><![CDATA[<div><strong>Handlungsaufträge</strong></div><ol><li>Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung jedes jungen Menschen</li><li>Beratung und Unterstützung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten</li><li>Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen</li><li>Schaffung positiver Lebensbedingungen und einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt</li></ol><div><br></div><ul><li>Immer Verkörperung des gegenwärtigen gesellschaftlichen und politischen Konsens in die staatlichen Gemeinschaftsaufgaben.</li><li>Wesentliche Unterscheidung zu den Anfängen der Jugendfürsorge und Jugendpflege im deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im Nationalsozialismus und im Nachkriegsdeutschland der BRD und DDR</li></ul><div><br><strong>Im SGB VIII verankerten handlungsleitenden Normen</strong><br>(die folgenden Punkte sind in allen Leistungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und zu beachten)<br><br><em><mark>Wunsch und Wahlrecht (§5)</mark></em>: Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.<br><br><em><mark>Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§8)</mark></em>: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Sie haben den Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist.<br><br><em><mark>Kindeswohl und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 8a, 8b, 14)</mark></em>: Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Jugendamt einzugreifen. Präventiv sollen Eltern dazu befähigt werden, ihre Kinder besser zu schützen, und junge Menschen dazu, sich selbst und andere zu schützen.<br><br><em><mark>Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen (§9)</mark></em>: Bei allen Maßnahmen sind zu beachten und zu berücksichtigen:</div><ul><li>die von den Eltern bestimmte Grundrichtung der Erziehung und ihr Recht auf die Bestimmung der religiösen Erziehung</li><li>die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder Jugendlichen zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln</li><li>die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien</li><li>die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen mit dem Ziel, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern&nbsp;</li></ul>]]></description>
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         <pubDate>2022-12-12 10:15:30 UTC</pubDate>
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         <title>Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe</title>
         <author>melinafischer2000</author>
         <link>https://padlet.com/rabiasultan/ii276bkjxk9yy74d/wish/2417667437</link>
         <description><![CDATA[<ul><li>Aufgaben und Leistungen, die bislang weitgehend familial von Frauen im privaten Raum erbracht wurden, verlagern sich zunehmend in öffentlich-institutionell organisierte und finanzierte, mehr oder weniger professionalisierte Angebote der Erziehung, Bildung und Betreuung.</li><li>Es bildet sich ein neues Zusammenspiel zwischen Privatem und Öffentlichem heraus, indem beide Bereiche Aufgaben übernehmen.</li><li>Einführung des Elterngeldes 2007</li><li>Familien übernehmen die Aufgabe, ihren Kindern in einer komplexen unübersichtlicheren Welt gelingende Bedingungen des Aufwachsens zu schaffen, die sie verantworten wollen und verantworten müssen.</li><li>Der Sozialstaat hat die Aufgabe, Familien mit niedrigschwelligen, flexiblen und maßgeschneiderten Leistungsangeboten darin zu unterstützen und darüber hinaus Anwalt der Gemeinschaftsaufgabe der Erziehung, Bildung und Betreuung der nachwachsenden Generationen zu sein.  &nbsp;</li></ul><div><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-12-12 12:10:01 UTC</pubDate>
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         <title>Leistungsangebote mit Rechtsanspruch</title>
         <author>besa0902</author>
         <link>https://padlet.com/rabiasultan/ii276bkjxk9yy74d/wish/2418290611</link>
         <description><![CDATA[<ul><li>Kinder- und Jugendhilfe besteht zu einem Teil aus Leistungen, auf die Familien und ihre Kinder einen Rechtsanspruch haben&nbsp;</li><li><mark>Jugendarbeit:&nbsp;</mark>stellt jungen Menschen die zu ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung. Die Teilnahme ist freiwillig; dabei können unterschiedliche Bereiche behandelt werden.</li><li><mark>Förderung der Jugendverbände:</mark> zur Unterstützung ihrer eigenverantwortlichen Tätigkeit. Jugendarbeit wird von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.</li><li><mark>Jugendsozialarbeit:&nbsp;</mark>Ziel ist es jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die dem Ausgleich sozialer Benachteiligung oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen dienen. Bereiche der Hilfen sind: schulische Bildung, berufliche Ausbildung, soziale Integration.</li><li><mark>Erzieherische Kinder- und Jugendschutz:</mark> junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Auch Eltern und Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor&nbsp;<br>gefährdenden Einflüssen zu schützen.</li><li><mark>Förderung der Erziehung in der Familie:</mark>Eltern, Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Diese Leistungen sollen Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen und dazu beitragen, dass Familien sich die für ihre jeweilige Erziehungs- und Familiensituation erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten&nbsp;<br>aneignen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie&nbsp;<br>gewaltfrei gelöst werden können.</li><li><mark>Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege:</mark> durch eine an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern orientierte Erziehung, Bildung und Betreuung in dafür geeigneten Tageseinrichtungen und Tagespflegepersonen.</li><li><mark>Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe:</mark> als Einzelfallhilfe bei Gefährdung der Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen in unterschiedlichen Formen</li><li><mark>Steigende Kosten:</mark> Die Aufwendungen für Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII haben sich in den letzten Jahren kräftig erhöht.&nbsp;</li></ul><div>-&gt; Kindertagesbetreuung: 62,3 %<br>-&gt; Hilfen zur Erziehung: 25,6 %<br>-&gt; Kinder- und Jugendarbeit: 5,3 %<br>-&gt; Sonstiges wie Personal der Jugendämter: 5,1 %</div><div><br></div><div><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-12-12 19:29:45 UTC</pubDate>
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