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      <title>Medizinprodukte Grosshandel by </title>
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      <language>en-us</language>
      <pubDate>2020-12-12 13:44:19 UTC</pubDate>
      <lastBuildDate>2020-12-12 13:50:42 UTC</lastBuildDate>
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         <title>Verbote des Inverkehrbringens und Betreibens</title>
         <author>adamdusek17</author>
         <link>https://padlet.com/adamdusek17/hcsmnzm2ipth7ilr/wish/1012264988</link>
         <description><![CDATA[<div>Das Inverkehrbringen und Betreiben folgender Medizinprodukte ist grundsätzlich verboten:<br><br><a href="https://careana.ch/ueber-uns/">Medizinprodukte Grosshandel</a>, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend unmittelbar oder mittelbar gefährden (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 MPG)<br><br>Medizinprodukte, bei denen das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 MPG)<br>Medizinprodukte, die mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind (§ 4 Abs. 2 MPG) . Eine solche Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn Medizinprodukten eine Leistung beigelegt wird, die sie nicht haben (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 MPG) und/oder fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder dass nach bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 MPG und/oder zur Täuschung über die in den Grundlegenden Anforderungen nach § 7 MPG festgelegten Produkteigenschaften geeignete Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen verwendet werden, die für die Bewertung des Medizinproduktes mitbestimmend sind.<br>7. Verbotene Zugaben und Rabatte nach § 7 HWG<br>§ 7 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) reglementiert Zuwendungen und Werbegeschenke für den Bereich der Medizinprodukte:<br><br>§ 7 Abs. 1 HWG untersagt es, „Zuwendungen [...] anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen“, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand eingreift.<br>§ 7 Abs. 1 HWG gilt aber nicht in folgendem Fall: „Für Zuwendungen im Rahmen ausschließlich berufsbezogener wissenschaftlicher Veranstaltungen, sofern diese einen vertretbaren Rahmen nicht überschreiten, insbesondere in Bezug auf den wissenschaftlichen Zweck der Veranstaltung von untergeordneter Bedeutung sind und sich nicht auf andere als im Gesundheitswesen tätige Personen erstrecken.“ (§ 7 Abs. 2 HWG)<br>Ferner ist es „unzulässig, für die Entnahme oder sonstige Beschaffung von Blut-, Plasma- oder Gewebespenden zur Herstellung von Blut- und Gewebeprodukten und anderen Produkten zur Anwendung bei Menschen mit der Zahlung einer finanziellen Zuwendung oder Aufwandsentschädigung zu werben.“ (§ 7 Abs. 3 HWG).<br>Erfasst von § 7 HWG sind alle „geldwerten Vorteile“, die den Absatz von medizinischen Produkten fördern sollen und unentgeltlich gewährt werden.<br>Ein Beispiel hierfür ist die Entscheidung des BGH, der die Werbeprämie eines Augenoptikers, der seine Kunden in<br><br>einem Werbeblatt dazu aufgefordert hatte, neue Kunden für Gleitsichtgläser gegen eine Prämie von 30 € zu werben, für unzulässig erklärte (BGH vom 06.07.2006, Az. I ZR 145/03).<br>Der Anwendungsbereich des § 7 HWG ist weit zu fassen: „Das Ausloben und Gewähren von Prämien für den Bezug von Medizinprodukten stellt beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des §7 Abs.1 HWG eine produktbezogene und daher nach §§ 1 Abs.1 Nr. 1a, 7 HWG verbotene Werbung dar unabhängig davon, ob die für die Gewährung der Prämien erforderlichen Prämienpunkte allein für genau benannte Medizinprodukte, für eine nicht näher eingegrenzte Vielzahl von Medizinprodukten oder sogar für das gesamte, neben Medizinprodukten auch andere Produkte umfassende Sortiment angekündigt wird.“ (BGH vom 26.03.2009, Az. I ZR 99/07).<br><br>Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Beitrag „Verkauf von Medizinprodukten: Verbotene Zugaben und Rabatte nach § 7 HWG “.</div>]]></description>
         <pubDate>2020-12-12 13:45:29 UTC</pubDate>
         <guid>https://padlet.com/adamdusek17/hcsmnzm2ipth7ilr/wish/1012264988</guid>
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