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      <title>Der internationale Strafgerichtshof (IStGH) by Frank Köhler</title>
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      <description>Gründung - Ziele - Tätigkeitsfelder</description>
      <language>en-us</language>
      <pubDate>2022-03-15 11:41:55 UTC</pubDate>
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         <title></title>
         <author>frankkoehler</author>
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         <description><![CDATA[]]></description>
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         <pubDate>2022-03-15 12:28:54 UTC</pubDate>
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         <title>Gründung &amp; Ziele</title>
         <author>frankkoehler</author>
         <link>https://padlet.com/frankkoehler/g8qvozctcohxunoa/wish/2095869937</link>
         <description><![CDATA[<div>Die Schaffung eines von den VN unabhängigen internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) begann mit der Ratifizierung<sup>1</sup> seiner rechtlichen Grundlage, dem Rom-Statut<sup>2</sup>, durch zunächst 120 Teilnehmerstaaten am 17. Juli 1998. Nach Inkrafttreten des Statuts im Juli 2002 nahm der Strafgerichtshof seine Arbeit in Den Haag auf. Derzeit sind 123 Staaten Vertragspartner des IStGH.</div><div><br></div><ul><li>Den Vorsitz hat derzeit der nigerianische Richter Chile Eboe-Osuji inne (Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs)<br><br></li><li>Die Tätigkeit des IStGH fußt auf dem Weltrechtsprinzip<sup>3</sup>. Es soll mit seiner Hilfe der „Kampf gegen die Straflosigkeit“ unabhängig und auf internationaler Ebene aufgenommen werden. Dennoch hat der Gerichtshof keine universelle Zuständigkeit<sup>4</sup>. Diese beschränkt sich idR auf Vorfälle innerhalb der Teilnehmerstaaten.</li></ul><div><br></div><ul><li>In der bisherigen Geschichte des Gerichtshofes kam es zu insgesamt 27 Anrufungen, von denen 17 zu Ermittlungen führten. Diese wurden in 8 Fällen von Vertragsstaaten, in 2 Fällen von den VN und in weiteren 7 Fällen über eine der Vorverfahrenskammern<sup>5</sup> initiiert.</li></ul>]]></description>
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         <pubDate>2022-03-15 12:45:01 UTC</pubDate>
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         <title>Kritik</title>
         <author>frankkoehler</author>
         <link>https://padlet.com/frankkoehler/g8qvozctcohxunoa/wish/2095870138</link>
         <description><![CDATA[<ul><li>In der Praxis ist die Gerichtsbarkeit begrenzt. Unter anderem fehlt der Wille vieler Länder, die internationale Gerichtsbarkeit anzuerkennen: von knapp 200 Staaten sind nur knapp 123 Vertragspartner des dem Gericht zugrunde liegenden römischen Statuts.</li></ul><div><br></div><ul><li>Viele große und einflussreiche Staaten wie Russland, China und die USA fehlen.</li></ul><div><br></div><ul><li>Angeklagt werden können idR Einzelpersonen nur, sofern das Land in dem das Verbrechen begangen wurde, dem Gerichtshof beigetreten ist.</li></ul><div><br></div><ul><li>Opfer können nicht als Nebenkläger auftreten.</li></ul><div><br></div><ul><li>Es fehlt eine internationale Polizei, die Verdächtige überhaupt erst dingfest machen und nach Den Haag überführen kann.</li></ul><div><br></div><ul><li>Bislang reklamierte allein der UN-Sicherheitsrat das Vorrecht, über die völkerrechtliche Legitimität von Militäreinsätzen zu entscheiden. Seine Mitglieder sind nicht selten selbst Konfliktparteien, ihre Entscheidungen deshalb meist durchsichtig politisch motiviert.</li></ul><div><br></div><ul><li>Angesichts der Tatsache, dass der IStGH bis zum Jahr 2013 ausschließlich im Hinblick auf Massenverbrechen in Afrika tätig wurde, besteht der Vorwurf einseitiger Ermittlungen in Den Haag.</li></ul>]]></description>
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         <pubDate>2022-03-15 12:45:09 UTC</pubDate>
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         <title>Glossar</title>
         <author>frankkoehler</author>
         <link>https://padlet.com/frankkoehler/g8qvozctcohxunoa/wish/2100762715</link>
         <description><![CDATA[<div><strong><sup>1 </sup></strong><strong>Ratifizierung</strong></div><div>Ein von Regierungen ausgehandelter völkerrechtlicher Vertrag wird erst wirksam, wenn zuvor die Parlamente oder die Bevölkerung in einer Volksabstimmung ihre Zustimmung gegeben haben und das Staatsoberhaupt den Vertrag mit seiner Unterschrift bestätigt (=ratifiziert) hat.<br><br><strong><sup>2 </sup></strong><strong>Rom-Statut</strong></div><div>Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (in der Schweiz und Liechtenstein Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, oft auch nur als Rom-Statut bezeichnet) ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag.<br><br><strong><sup>3</sup></strong><strong> Weltrechtsprinzip &amp; </strong><strong><sup>4</sup></strong><strong> Universelle Zuständigkeit<br></strong>Für die Verfolgung von Straftaten ist normalerweise derjenige Staat zuständig, auf dessen Territorium die Tat begangen wurde, oder dessen Staatsangehörigkeit der Täter und/oder das Opfer besitzt. Doch für ganz schwere Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, deren Urheber sich zudem einer Strafe oft durch Flucht ins Ausland entziehen, hat die Völkergemeinschaft ein Instrument geschaffen, das diese Zuständigkeit erweitert: Das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit, auch als Weltrechtsprinzip oder «universelle Zuständigkeit» bezeichnet. Auf dessen Grundlage können schwere Menschenrechtsverbrechen rund um den Globus verfolgt werden, unabhängig davon, auf wessen Territorium die Taten begangen wurden und welche Staatsangehörigkeit die Täter oder die Opfer besitzen.<br><br><strong><sup>5</sup></strong><strong> Vorverfahrenskammer<br></strong>Diese Kammer ist mit 7 Richtern besetzt und ist dem Hauptverfahren vorgelagert. Hier findet die Vorprüfung (<em>preliminary examination</em>, Art. 15) eines Konfliktfalls („Situation“) durch die Anklagebehörde statt. Unter anderem wird die Zulässigkeit und Zuständigkeit des IStGH geprüft und die Frage geklärt, ob ein valides Gerechtigkeitsinteresse vorliegt.<br><br><strong><sup>6</sup></strong><strong> Rückführumgsverbot</strong><br>Der Rechtsbegriff der Rückwirkung beschäftigt sich mit der Rechtsfrage, ob Gesetze ihre Wirkung für Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten entfalten können. Rechtstechnisch handelt es sich um eine materielle verfassungsrechtliche Anforderung hinsichtlich des zeitlichen und gegebenenfalls räumlichen Geltungsbereichs.<br><br><strong><sup>7</sup></strong> <strong>Doppelbestrafungsverbot</strong><br>Ne bis in idem (deutsch nicht zweimal in derselben [Sache]), eigentlich lateinisch bis de eadem re ne sit actio (‚zweimal sei in derselben Sache keine Gerichtsverhandlung‘) ist ein lateinischer Rechtsgrundsatz. Er beschreibt einen Teilaspekt der materiellen Rechtskraft: Ein mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbares Urteil klärt einen bestimmten Sachverhalt im Umfang des Tenors abschließend. Der Sachverhalt darf dann grundsätzlich nicht mehr zum Gegenstand einer neuen richterlichen Entscheidung gegen den Betroffenen gemacht werden.</div>]]></description>
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         <pubDate>2022-03-17 20:28:57 UTC</pubDate>
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         <title>Tätigkeitsfelder &amp; Anrufung</title>
         <author>frankkoehler</author>
         <link>https://padlet.com/frankkoehler/g8qvozctcohxunoa/wish/2100767163</link>
         <description><![CDATA[<ul><li>Laut Statut bestehen die <strong>Haupttätigkeitsfelder</strong> des IStGH in Ermittlungen und Anklagen im Falle von Völkermord, schweren Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Angriffskriege bzw. Aggressionen.</li></ul><div><br></div><ul><li>Die <strong>Anrufung</strong> des Gerichts kann von verschiedenen Seiten erfolgen: von einem Vertragsstaat des IStGH, durch den UN-Sicherheitsrat oder durch einen Ankläger einer eigens am Gerichtshof eingerichteten international zusammengesetzten Ermittlungs- und Anklagebehörde, die selbstständig Ermittlungen aufnehmen kann.</li></ul><div><br></div><ul><li>Gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit ist die Kompetenz des IStGH zur Rechtsprechung nach dem Grundsatz der Komplementarität nachrangig; er kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist.</li></ul><div><br></div><ul><li>Im Statut sind grundlegende Strafrechtsprinzipien verankert, z. B. die Grundsätze des Rückwirkungsverbotes<sup>6</sup> (nullum crimen sine lege) und des Verbotes der Doppelbestrafung (ne bis in idem)<sup>7</sup>.</li></ul>]]></description>
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         <pubDate>2022-03-17 20:33:26 UTC</pubDate>
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         <title>Mitgliedsländer des IStGH</title>
         <author>frankkoehler</author>
         <link>https://padlet.com/frankkoehler/g8qvozctcohxunoa/wish/2100801149</link>
         <description><![CDATA[]]></description>
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         <pubDate>2022-03-17 21:09:04 UTC</pubDate>
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