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      <title>DE5: Fachsprachlichkeit - Schokolade by Carol</title>
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      <language>en-us</language>
      <pubDate>2019-02-26 09:54:52 UTC</pubDate>
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         <title>Zu wenig Kakao</title>
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         <description><![CDATA[<div>In der schweizerischen Lebensmittelverordnung ist festgehalten, welche Produkte sich Schokolade nennen dürfen und welche nicht. Hinsichtlich ihres Kakaoanteils und anderen Faktoren verlangt die gesetzliche Verordnung klare Mindestanforderungen. Der im Hauptartikel erwähnte Riegel «Kakaogenuss» von Ferrero erfüllt die Bedingungen mit seinen tiefen 7,9 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse nicht. Obwohl die italienische Firma ihr Produkt als Schoko-Riegel bezeichnet, müsste es mindestens aus 35 Prozent Kakaomasse bestehen.<br><br>Ebenfalls auffallend ist der tiefe Anteil an Kakaobutter. Statt der verlangten 18 Prozent, erreicht der Ferrero-Riegel gerade einmal deren 4. Auch an entölter Kakaotrockenmasse hat es deutlich weniger als in der Verordnung vorgeschrieben.</div>]]></description>
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         <pubDate>2019-02-26 09:58:39 UTC</pubDate>
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         <title>Nicht überall, wo Schokolade draufsteht, ist auch Schokolade drin. In vielen Produkten ist lediglich eine kleine Menge Kakao enthalten. Der Begriff «Schokolade» darf nur verwendet werden, wenn das Produkt mindestens 18 % Kakaobutter und einen Mindestanteil von 14 % entölter Kakaotrockenmasse enthält. So schreibts die schweizerische Lebensmittelverordnung vor. Ausnahmen gibts bei Schoko-Streuseln und -flocken sowie bei der Schokoladenkuvertüre. Alle Angaben basieren auf dem prozentualen Anteil der Gesamtkakaotrockenmasse, die in den verschiedenen Produkten variiert. 
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         <pubDate>2019-02-26 10:05:51 UTC</pubDate>
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         <title>Schokolade darf nicht willkürlich als solche bezeichnet werden. Laut Schweizer Verordnung über Lebensmittel fallen nur jene Produkte unter die Kategorie Schokolade, die tatsächlich mindestens 35 Prozent Kakaotrockenmasse enthalten. Von der Gesamtmasse Kakao müssen zudem mindestens 18 Prozent aus Kakaobutter und 14 Prozent entölte Kakaotrockenmasse bestehen. Enthält die Produktbezeichnung weitere Zusätze wie beispielsweise «streusel», «flocken» oder «kuvertüre», gelten weitere, leicht abweichende Bestimmungen. </title>
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         <pubDate>2019-02-26 10:06:55 UTC</pubDate>
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         <title>Gemäss Gesetz müssen Schokoladenprodukte aus mindestens 35% Gesamtkakaotrockenmasse bestehen. Diese Masse setzt sich aus Kakaobutter und entölter Kakaotrockenmasse zusammen. In einer Schokoladenkuvertüre ist die Menge an Kakaobutter überdurchschnittlich hoch, um den flüssigen Zustand garantieren zu können. Wird zusätzlich eine Praliné-Haselnuss-Masse verwendet, so muss ein gewisser Anteil an fein gemahlenen Haselnüssen vorhanden sein. Schokoladenprodukte, die diese Zutaten nicht oder in zu kleinem Umfang enthalten, gelten nicht als Schokolade und dürfen weder so genannt noch dem Kunden als solche präsentiert werden.</title>
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         <pubDate>2019-02-26 10:08:10 UTC</pubDate>
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         <title>Lebensmittelprodukte, die im Supermarkt als Schokoladenprodukte wie z.B. Schoko-Riegel verkauft werden, müssen einen Mindestanteil an Kakaomasse aufweisen. Genau heisst dies, dass ein Produkt, das als Schokoladenprodukt angeschrieben wird, mind. 35% Gesamtkakaotrockenmasse (davon mind. 18% Kakaobutter und 14% entölte Kakaotrockenmasse), enthalten muss. Bei Lebensmittelprodukten, die mit «Streusel» oder «Flocken» wie z.B. Schokoladenstreusel angeschrieben werden sowie bei Kuvertüren gelten leicht andere Bestimmungen. 
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         <pubDate>2019-02-26 10:09:01 UTC</pubDate>
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