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      <title>Fachgespräch Familienleistungen 23.06.2022 by </title>
      <link>https://padlet.com/Katharina_Voss/6huc9yw6t0a62wbi</link>
      <description>Dokumentation</description>
      <language>en-us</language>
      <pubDate>2022-06-22 18:11:55 UTC</pubDate>
      <lastBuildDate>2025-01-17 15:40:13 UTC</lastBuildDate>
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         <title>1.Kindergeld</title>
         <author>Katharina_Voss</author>
         <link>https://padlet.com/Katharina_Voss/6huc9yw6t0a62wbi/wish/2228123396</link>
         <description><![CDATA[<div>.</div><div>zu Kindergeld auch Grenzpendler</div><div>Kinder im Ausland</div><div>Praxis der Familienkassen?<br><br>Input Laura Bastian, Amaro Foro:<br>In der Praxis zeigt sich erschwerter Zugang;&nbsp;<br>Die Anträge werden i.d.R. positiv entschieden, die Bearbeitung dauert jedoch&nbsp; sehr lange (bis über 1. Jahr).&nbsp;<br>Beschrieben wird die Problematik von Familien, die in Deutschland leben. Nachweise zum Wohnsitz werden sehr umfangreich gefordert (neben der Anmeldung noch andere; zwar mit Anmerkung, dass die Nachweise alternativ einzureichen sind, trotzdem wird es als Ungleichbehandlung gesehen).<br>Fordeung der Abmeldung vom Herkunftsland - sehr problematisch, zum Teil würde die Benatrgung in Herkunftsland zu schwierigkeiten führen.<br>Zum nachweis der Selbsständigkeit werden z.T. Fahrscheine als Nachweise der Ausübung der Tätigkeit gefordert.<br>Es feht eine klare Kommunikation von Seite der Familienkasse, welche Dokumente tatsächlich zu Begründung der Voraussetzungen erforderlich ist. In vielen Fällen wurden nach der Intervention der Beratungsstelle die Nachweise nicht mehr gefordert -&gt; daher anscheinend nicht zwingend zur Begründung des Anspruchs erforderlich.<br>Problem bei Anforderungen an Nachweisen aus dem Herkunftsland: Familienkasse beharrt darauf, dass die Dokumente aus dem Herkunftsland von den Antragsstellenden selbst eingeholt werden.<br>FK beachten in manchen Fällen nich die rechtlichen Anspruchsvoraussetzung : Anträge auf der Grudnlage von Daueraufenthalt werden abgelehnt, was rechtswidrig ist;<br>Andere Anspuchsvoraussetzung: Art 10 VO 492/2011 (Eltern von schulpflichtigen Kindern) - noch keine Erfahrung dazu;<br>Bezug auf Basis vom Aufenthalt zur Arbeitssuche - noch keine Erfahrung; welcher Nachweis wäre dazu erforderlich? In die Broschüre aufnehmen, ob Aufanthalt zur Arbeitssuche einen Anspuch begründet.<br>Fazit: Klare Information von Seite der Familienkasse zu der Mitwirkung: welche Nachweise sind erforderlich?<br><br>Dirk Heinke: Positiv, dass die Formulare der FK mehsprachig sind; Probleme gibt es auch sehr häufig bei Fallkonstellationen mit Auslandsbezug; Weiterer Aspekt, dass die genannten Probleme aktuell besonders Menschen aus Rumänien und Bulgarien betreffen.<br><br>C. Voigt: Nach seiner Erfahrung werden Anträge auf der Grundlage des Art. 10 der VO 492/2011 abgelehnt; EU-Bürger*innen stehen bei den Familienkassen unter Generalverdacht; Problematisch ist auch die Meldepflicht mit der evtl. Konsequenz des Entzugs der Freizügigkeit - das führt dazu, dass Menschen aus Angst die Ansprüche nicht geltend machen; Anderes Problem: Rückforderungen; KG muss zurückbezahlt werden, keine Erstattung vom Jobcenter -&gt; Existenzkrisen; Bei der Broschüre muss man thematisieren, dass die aktuelle Rechtslage nach hoher Wahrscheinlichkeit EU-Rechtswidrig ist (-&gt; Stellungnahe des Generalanwalts des EUGH)<br><br>T. Ketter, Leiter der Solvit-Stelle: Teil des Solvit-Netzwerks, der in allen EU-Länder besteht; Prüfen mögliche EU-Recht-Verstöße; Beschränken sich auf die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften; Tema Kindergeld tachucht oft auf (etwa 20%); Schlichtung, Kontakt mit FK, um den Verstoß gegen Binnenmarkt zu beheben; Die Erfahrung, dass übermäßige Anfordreungen an Mitwirkung besteht, kann SOLVIT bestätigen; Anforderung an die Broschüre: Bessere Vorhersehbarkeit: welche Anforderungen werden gestellt, wie lange wird die Bearbeitung dauern? Weitere Probleme, wie Adressmitteilungen - FK hat die Mitteilung nicht bekommen, im nachhinein sind die Vorgänge nicht nachvollziehbar und sorgen für Verzögerungen. Thema Indexierung (ÖA) - in Bayern gibt es ähnliche Regelungen, die nach dem EUGH-Urteil zu Österreich genau überpfüft werden sollen; Strukturelle Probleme im EU-Binnenmarkt: Familienleistungen sind im Kotext der sozialen Sicherheit ein Top-Thema in der gesamteuropäischen Perspektive<br><br>S. Bering, BMF: In Hinblick auf Brexit gab es Überlegung der EU-Komission, zu indexieren, um Brexit zu vrehindern;<br>Die FK haben eine eigene Ermittlungskompetenz und versuchen, jedem Fall gerecht zu werden; Bei EU-Bürger*innen mit Bezug zu anderen Mitgliedstaat besteht für die FK ein viel höherer Bearbeitunsgaufwand als in de Fällen ohne Auslandsbezug; Herr Bering stimmt der Kritik an sehr umfangreichen geforderten Unterlagen zu; Es ist dafür zu sorgen, dass Anspruch für plausibel anerkannt werden kann, auch wenn nicht alle der angeforderten Dokumente eingereicht werden können;<br>Wiederspricht dagagen dem Vorwurf des Generalverdachts:<br>FK muss prüfen, ob ein Fall der rechtswidriger Beantragung besteht (-&gt; Bezug auf bekannte Fälle aus Dusiburg -&gt; Vorwurf an Familienkassen, dass sie ihrer Prüfungkompetens nicht nachgegangen sind); Zentralamt für Steuern soll daher genauer sehen und sich gegen missbräuchlichen Gebracuh zu schützen.<br>Die Anfordeungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht diskriminierend sein; FK-Kassen Mitarbeiter brauchen Orientierung, Indizien, dass das Kind in Deutschalnd lebt (auch polizeiliche Anmelung ist nur ein Indiz); Äußert Hoffnung, dass Fälle mit langen Listen der Dokumente eine Ausnahme bilden.<br><br>E. Tießler-Marenda: Es ist keine Ausnahme; Klarstellung durch Weisung, dass die angeforderten Nachweise alternativ und nicht kumulativ zu verstehen sind, wäre sehr hilfreich<br><br>S. Bering, BMF: Familienkasse muss selbständig bestimmen können, welche nachweise angefordert werden; Aufgrund des Fachkräftemangels besteht deinitiv kein Interesse, Menschen durch das Verwaltungshandeln&nbsp; "abzuschrecken"<br><br>Gamze Caliskan, MBE: Ganz viele Klient*innen aus Bulgarien; Kann die genannten Probleme bestätigen; Ergänzung: Kindergeld wird eingestellt (nach etwa 6 Monaten); mit der Begründung, kein Fragebogen zur Aktualisierung bekommen zu haben; die Familien haben jedoch in vielen Fällen gar kei Fragebogen erhalten. Die Familien werden nicht über die Einstellung informiert Auf Nachfrage der Beratungsstelle begründet die FK die Vorfälle mit Überlastung.<br><br>L. Bastian: Die Voraussetzungen werden durch die FK besonders bei Familien aus Bulgarien und Rumänien geprüft, durch die Annahme, dass es bei Menschen aus diesen Ländern besonders häufig zu Betrug vorgekommen ist -&gt; das lässt sich jedoch nicht belegen<br><br>S. Bering: Es gibt neue Regelung, § 71 StGB: In bestimmten Fällen kann KG eingestellt werden, es muss aber schnell rechtliches Gehör geschaffen werden, die betroffene Personen müssen informiert werden; Eine Einstellung ohne Aufhebung des Bescheids ist rechtlich nicht zulässig; Früher wurde es oft als Druckmittel eingesetzt, um Auskünfte einzuwirken; Ing. werden 17 Mio Fälle werden bearbeitet: Wenn Unterlagen nicht eingegangen sind, kann an internen Abläufen liegen (-&gt; Corona), die verbessert werden müssen (Begleitung durch BRH); Staatsangehörige aus BY und RU stehen nicht unter Generalverdacht; Netzwerk an Ermittlung von Missbrauchsfällen, aufgrund von bestimmten Kriterien (Risikoskala), muss auch Herkunftsland als eins der Kriterien berücksichtigen: 90% der Betroffenen (in den organisierten Missbrauchsfällen) kamen aus Bulgarien oder Rumänien, daher walten die FK in den Fällen besondere Vorsicht; Es ist jedoch nicht so, dass bestimmte Staatsangehörige anders überprüft werden als andere.<br><br>K. Voss: Die Problematik der Einstellung der Bescheide muss in die Broschüre aufgenommen werden, auch § 71 EStG<br><br>D. Botescu: Kann die Erfahrungen bestätigen; Anregung für die Broschüre: Übersicht an Beschwerdestellen/ Beschwerdeverfahren ; vorgerichtliche Mechanismen sind wenig transparent; auch Modelitäten zum Verfahren vom Finanzgericht sind wenig bekannt; Hier wären Hinweise von SOLVIt auch hilfreich (-&gt; auch in der Broschüre)<br><br>A. Wanicka -Litzow: Auch Grenzgänger*innen - Fälle müssen in Blick genommen werden; Auch dort gibt es viele Probleme, dabei besteht auch bei diesen Menschen Anspruch auf Kindergeld, da sie uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind; Differenzbetrag bei gernzüberschreitenden Fallkonstellationen muss bildlich (graphisch) dargestellt ; Informationsaustausch zwischen den Trägern soll verbessert werden; Die Richtlinien nach VO 883/2004 werden nicht genutzt; In der Broschüre soll dargestellt werden, welche FK für welche Gruppe zuständig ist<br><br>D. Frings: Hat in den letzten Jahren sehr viele rechtswidrige KG-Bescheide gesehen; Daher unterstützt, dass Informationen zu Beschwerden- und Klageverfahren in die Broschüre aufgenommmen werden (Zugnag Verschaffen, ohne hohe Kosten für Betroffene); Die EU-Instrumente müssen auch berücksichtigt werden: Die Verpflichtung (aus der VO 883/2004) , dass die FK sich die Informationen selber beschaffen sollen; Extrem komplexe Konstellationen gibt es zwar, diese sind aber die Minderheit; Es bedarf daher einer pragmatischen Überlegung, in wie weit die komlizierten Koordinationsprobleme und in welcher Form aufgenommen werden, um die Broschüre nicht zu überfrachten<br><br><br><br><br><br><br></div><div><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-06-22 19:08:01 UTC</pubDate>
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         <title>2. Kinderzuschlag</title>
         <author>Katharina_Voss</author>
         <link>https://padlet.com/Katharina_Voss/6huc9yw6t0a62wbi/wish/2228124136</link>
         <description><![CDATA[<div>Input C. Voigt:&nbsp;<br>Wenig Rückmeldungen aus der Praxis zum Kinderzuschlag -&gt; evtl.wenig Probleme; Die Leistung jedoch wenig bekannt.<br>Frage des Exprtierbarkeit des Kinderzuschlags; Ist der Kinderzuschlag exportierbar? Laut der Weisung der BA zum Kinderzuschlag - ist die Leistung exportierbar, zumindest in Grenzgänger- Fällen; auch in den Fällen, wo ein Elternteil in D arbeitet und Kind/ Mutter in Ausland leben müssten nach der Weisung exportierbar sein; Jedoch aus der Praxis nicht bekannt<br><br>E. Tießler-Marenda: Grundwissen zum Thema Wohngeld in der Broschüre? Wohngeldbezug könnte Voraussetzung für Kinderzuschlag sein.<br><br>C. Krüger: Macht Bürgerservice in der EUGS; Kennt solch Grenzüberschreitende KOnstellationen aus ihrer Beratungspraxis in der EUGS und denkt, solche Fälle sollen in die Broschüre aufgenommen werden, zumal die möglicherweise mehr werden&nbsp;<br><br>D. Frings: Wohngeld gehört zu wichtigsten Sozialeistungen, daher muss diese Korrelation aufgenommen werden; Wichtig, aufzuzeigen, dass Wohngeld nicht real beantragt werden muss für den Kinderzuschlag; Es müssen Familienkonstellationen berücksichtigt werden, in denen ein Elternteil nicht von EU-Geld profitiert<br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-06-22 19:09:31 UTC</pubDate>
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         <title>3. Kinderfreibetrag</title>
         <author>Katharina_Voss</author>
         <link>https://padlet.com/Katharina_Voss/6huc9yw6t0a62wbi/wish/2228124224</link>
         <description><![CDATA[<div>Input S. Bering: Kindergeld ist verfassungsrechtlich gesehen nicht erforderlich -&gt; Kinderfreibetrag wäre als steuerlicher Ausgleich ausreichen; Kidergeld dient der Förderung der Familie; Gegen dieser Auffassung spricht jedoch, dass Kindergeld an Sozialeistungen angerechnet sind. KFB beträgt ca. 315 monatlich, daher 100 mehr als Kindergeld, jedoch wurden von den Empfenger*innen vorher hohe Steuer bezahlt; Bedingungen (Voraussetzungen) sind die selben wie für Kindergeld; Ländergruppeneinteilung, die einer Indexiserung gleicht kommt -&gt; z.B. bekommen Familien aus Russland nur die Hälfte des KFB, da die Lebenskosten dort geringer sind); Mit dem EUGH-Urteil zu Indexierung ist auch diese Regelung betroffen, zumindest für EU-Bürger; Das Kindergeld orientiert sich an der Definition für den Kinderfreibetrag, daher sind die Anspruchsvoraussetzungen die gleichen<br><br>Ist es ein beratungsrelevantes Thema?<br><br>D. Frings: Kindergeld ist keine Armutsbekämpfung, sonder Familienentlastung; In der Broschüre soll daher eine klare Abgrenzung zwischen KG und KFB und der Kontext aufgenommen werden, um zu verstehen, warum Kindergeld im EStG geregelt ist -&gt; nicht als extra Kapitel, nur im Zusammenhang mit dem Kindergeld<br><br>C. Voigt: In die Broschüre muss die Diskussion rein, ob die Beschränkung des Zugnags zum KG EU-Recht konform ist; Die Begründung der Regierung für die Beschränkung des Zugnags zum KG von 2019 lautet,&nbsp; KG wäre eine Soziallsietung; Der Kontext bzw. die Verknüpfung Kinderfreibetrag verdeutlicht, dass&nbsp;es nicht der Fall ist<br><br>C. Bering: Kindergeld ist keine Sozialhilfeleistung<br>Argumentation des BMF: Das KG wird in D auf Sozailleistung angerechnet; Wen EU-Bürger das KG in Deutschland bekommen, wird das Kindergeld auf die Soziallsietungen in seinem Herkunftsland nicht angerechnet<br><br>E.Tießler-Marenda: Sieht die politische Diskussion nicht als Thema der Broschüre; Kinderfreibetrag erwähnen, jedoch dürfen die Beratungsstellen zu steuerrechtlichen Fragen nicht beraten: Nur das Problembewustsein und Zusammenhang erwähnen, aber nicht zu ausführlich<br><br>D. Heinke: Dürfen Beratungsstellen zum Kindergeld betraten, da steuerrechtliche Leistung? Dieses Thema auch in die Broschüre aufnehmen.<br><br>E. T-M: Auch beim KG gibt es Grenzen der Beratung; Z.B. sollen die Ratsuchenden nicht im Schriftverkehr von den Beratenden vertreten werden; Im Fall von Kindergeld sind die Grenzen der Beratung besonders zu beachten<br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-06-22 19:09:43 UTC</pubDate>
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         <title>5. Elterngeld, Elternzeit, Mutterschutz</title>
         <author>Katharina_Voss</author>
         <link>https://padlet.com/Katharina_Voss/6huc9yw6t0a62wbi/wish/2228124935</link>
         <description><![CDATA[<div>Viele der Fragen aus der Praxis betreffen:&nbsp;</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Was muss ich wann beantragen?</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Bei den Ratsuchenden ist es schwierig die Begrifflichkeiten zu unterscheiden. Es wäre gut, das in der Broschüre darzustellen.</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Fragen, die während der Schwangerschaft aufkommen: Häufig sind Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen angestellt und diese Anstellungsverhältnisse werden wegen der Schwangerschaft nicht verlängert. Klärungsbedarf, was dann beantragt werden kann und wohin man sich wenden kann</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Rückwirkende Beantragung von Elterngeld</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Schnittstelle Schwangerschaft ALG I/II; Verlängerung der Elternzeit</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Kündigung während der Elternzeit</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Möglichkeit während der Elternzeit zu arbeiten und Anrechnung des Einkommens&nbsp;</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Speziell für EU-Bürger:innen: Rückkehr ins Herkunftsland – was passiert dann mit dem Elterngeld. Wird es gekürzt, fällt es weg, kann es weiter bezogen werden?</div><div><br>J. Rautenberg (Schwangerschaftsberatung):</div><div>- Elterngeldberatung, Elterngeld+ Beratung: Großer Beratungsbedarf (auch bei Deutschen)</div><div>- basale Grundkenntnisse sollten in der Broschüre dargestellt werden</div><div>- Auch Informationen für Arbeitgeber wäre gut</div><div>&nbsp;</div><div>Anetta Wanicka-Lietzow:</div><div>Informationen, ob Elterngeld mitgenommen werden kann, wenn man aus Deutschland wegzieht</div><div>Zuzug zum Ehepartner nach Deutschland – hat man Anspruch auf das deutsche Elterngeld, wenn Elterngeld im Herkunftsland bezogen wird. Frage der Lohnersatzleistungen aus dem Ursprungsland.</div><div>&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Agnieska Skwarek:</div><div>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Familien, die in verschiedenen Ländern wohnen – Frage der Anspruchskonkurrenz</div><div><br>Momir Begovic:</div><div>Landeserziehungsgeld – in der Praxis eine gute Alternative, wenn kein Kita Platz gefunden werden kann; wird nicht aufs Einkommen angerechnet<br><br>Elke Tießler-Marenda:<br>Anmerkung: Broschüre richtet sich an die Berater:innen, nicht direkt an die Klient:innen. Im zweiten Schritt können Klient:innen mit Flyern oä erreicht werden.</div><div><br>In der Broschüre sollen erst die Grundlagen dargelegt werden, um dann auf Besonderheiten einzugehen.<br>Die Frage der Grenzgänger:innen müsste aufgenommen werden, da hier wohl erheblicher Wissensbedarf vorhanden ist.<br><br>Björn Jansen (BMFSFJ):<br>Landeserziehungsgeld gibt es nur in Sachsen und in Bayern; in manchen Fällen gibt es noch Zahlungen von Kommunen; Länderspezifische Leistungen&nbsp;<br><br>Übersetzungen: Führt zu Verwirrung, wenn verschiedene Begriffe verwendet werden. Hinweise zu Begrifflichkeiten nimmt Herr Jansen gerne entgegen.<br><br>Agniszka Skwarek:<br>Lösungsmöglichkeit für Übersetzung der Begrifflichkeiten ist es, die deutschen Begriffe in Klammern beizubehalten. <br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-06-22 19:10:56 UTC</pubDate>
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         <title>6. Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII, sonstige aktive Leistungen (Inobhutnahme, frühe Hilfen, Familienhilfe, sonstige Sozialarbeit, BUT)</title>
         <author>Katharina_Voss</author>
         <link>https://padlet.com/Katharina_Voss/6huc9yw6t0a62wbi/wish/2228125359</link>
         <description><![CDATA[<div><br>Ehap-Beratungsstellen und Wohnungslosenhilfe - sollen sie auch Adressaten der Handreichung sein ?<br><br>Fälle: Alleinerziehende Mütter unverheiratet, die sich aufgrund Gewalterfahrung trennen, Freizügigkeitsstatus wird angezweifelt, wenn sie die Wohnung verlassen, Frauenhausrefinanzierung ist problematisch<br><br>Schnittstellen zu SGB XII und SGB VIII&nbsp;<br><br>Generell: Zuständigkeit der Jugendämter, Familienhilfen, und Einzelfallhilfe der Jugendämter erklären, wie beantragt man die Hilfe? Wann kann sie aufgezwungen werden?<br><br>Inobhutnahme: Zuständigkeit der Jugendämter bei Unterbringung bei Verwandten und Sicherung des Lebensunterhalts<br>Evtl. aber auch Drohung der Inobhutnahme als Druckmittel zur Ausreise bei Wohnungslosigkeit<br>Voraussetzungen: Welche Rolle hat das Jugendamt, welche die Eltern und was für Kosequenzen<br><br>-&gt; DIE BASICS DER INOBHUTNAHME AUFNHEMEN<br>Als Praxistipp, an wen man sich wenden soll<br><br>https://www.big-hotline.de/<br><br>Was sind Frauenhäuser, wie komme ich dahin? Wer hilft mir?<br><br>Bundesprojekt Kita-Brückenbau hilft hier<br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br></div>]]></description>
         <enclosure url="https://www.big-hotline.de/" />
         <pubDate>2022-06-22 19:11:44 UTC</pubDate>
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         <title>7. Zugang zu Kindertagesstätten</title>
         <author>Katharina_Voss</author>
         <link>https://padlet.com/Katharina_Voss/6huc9yw6t0a62wbi/wish/2228125516</link>
         <description><![CDATA[<div>Input Gamze Caliskan:<br>Generell ein großer Bedarf an Kindertagesbetreuung, demgegenüber besteht Platz- und Personalmangel. Anmeldung direkt nachd er Geburt des Kindes, damit nach ein paar Jahren der Platz eingenommen werden kann.<br>Anmeldungen erfolgen oftmals digital, viele Fmailien haben dafür keine Ressourcen, ohne Hilfen schwer auszufüllen. Stadt Dortmund bietet Kinderstuben für Eltern ohne deutsch als Familiensprache an.<br><br>Dirk Heinke AWO: MBE kann oft nicht helfen bei der Kitaplatzsuche, fehlende Plätze sind ein Freizügigkeitshemmnis.<br><br>Marusco, DRK: Wie kann man den Rechtsanspruch durchsetzen? Vor der Einschulung haben viele Kinder von EU-BürgerInnen keine Kita besucht<br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-06-22 19:11:59 UTC</pubDate>
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         <title>8. Sonstige Themen</title>
         <author>Katharina_Voss</author>
         <link>https://padlet.com/Katharina_Voss/6huc9yw6t0a62wbi/wish/2228125927</link>
         <description><![CDATA[<div><br><br>Themen wie Schwangerschaft aufnehmen:<br><br>&nbsp;- wie können wir diese Frauen beraten?<br><br><br>Bitte Bundesländerspezifika rausnehmen, sollte bundesweit gelten<br><br><br>- Solvit Schlichtungsstelle nennen!<br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-06-22 19:12:47 UTC</pubDate>
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         <title>Unterhaltsvorschuss</title>
         <author></author>
         <link>https://padlet.com/Katharina_Voss/6huc9yw6t0a62wbi/wish/2228801178</link>
         <description><![CDATA[<div>Input Dirk Heinke, AWO</div><div>Anspruchsleistung für Kinder, die von einem Elternteil getrennt leben und keinen Unterhalt bekommen. Wenn Aufforderung zur Beantragung kommen, dann kommt häufig auf, dass Unterhaltspflichten bisher kein Thema waren.&nbsp;</div><div>EU-Spezifisches: Es handelt sich um eine rein nationale Leistung.</div><div>Häufig zieht ein:e Ehepartner:in vor und es steht noch im Raum, ob der:die Partner:in noch nachzieht.</div><div>&nbsp;</div><div>Beispiel: Vater kann sich Unterhalt nicht leisten und bekommt lange deutschsprachige Information. Grundproblematik, dass Kommunikation über die Sprache nicht einwandfrei funktioniert.</div><div>&nbsp;</div><div>Problematisch, aber nicht EU-spezifisch, sind Konstellationen, bei denen die Wahl ein Kind ohne zweiten Elternteil aufzuziehen.&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Aus der Praxis: Noch nie auf die Problematik gestoßen, dass die Freizügigkeit nicht grundsätzlich vermutet wird; es werden auch SGB II Leistungen bezogen.</div><div>&nbsp;</div><div>Mitwirkungspflicht während Corona war eine Herausforderung.</div><div>&nbsp;</div><div>Laura Bastian:&nbsp;</div><div>Selten, aber immer wieder die Erfahrung, dass das Freizügigkeitsrecht erfragt bzw. geprüft wurde. Es kam vor, dass es noch keinen Bescheid von der Behörde dazu gab.</div><div>&nbsp;</div><div>Frauen geben idR nicht gerne an, wer der Vater der Kinder ist. Die Fragen werden als unangenehm und intim empfunden. In Konsequenz entscheidet sich das Job-Center dazu, dass die Leistungen gekürzt werden und solche Fälle unter das Existenzminimum fallen.</div><div>&nbsp;</div><div>Conny Scharmann:&nbsp;</div><div>Bestätigung der Erfahrung, dass alleinerziehende Mütter angeben, dass der Vater unbekannt ist und dann die Leistungen gekürzt werden.</div><div>&nbsp;</div><div>Unterhaltsvorschussbeantragung von Kindern von verstorbenen Elternteilen: Fall – Rumänin mit 3 Kindern, 2 aus früherer Ehe, eines von einem kürzlich verstorbenen Mann. Für die 2 älteren Kinder wurden Unterhaltsvorschüsse beantragt. Es wurde dann angeraten auch für das jüngste Kind den Antrag zu stellen. Interessant, da dieser nie zurückgezahlt werden kann.</div><div>&nbsp;</div><div>Anetta Wanicka-Lietzow:</div><div>Kommt immer häufiger vor. Geht wohl um Rentenansprüche, der genaue Hintergurnd ist nicht ganz klar. Austausch mit einer Sachbearbeiterin vor Ort: Bescheid aus Polen kam, dass keine Waisenbezüge bezogen werden können, und dann wurde der Unterhaltsvorschuss der Mutter genehmigt.</div><div>&nbsp;</div><div>Dirk Heinke: Zu den Waisenbezügen steht diese im Gesetz. Schnittmenge von SGB II und …</div><div>&nbsp;</div><div>Katharina Voss:</div><div>Mitwirkungspflicht?</div><div>&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Muss man den Elternteil benennen – in der Broschüre darauf hinweisen, dass das zu Kürzungen einhergehen kann.</div><div>&nbsp;</div><div>Geburtsurkunden: Regelungen in den MS sind unterschiedlich; in Polen kann man einen fiktiven Vater angeben – d.h. der Name der Mutter wird aufgenommen und ein fiktiver Vater wird angegeben, da das notwendig ist. Aufgrund dessen kommt es in DE dann zu Ablehnungsbescheiden, mit dem Vorwurf, dass die Mutter die Behörde täuschen wollte. Dieser Aspekt sollte in der Broschüre erwähnt werden.&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Vaterschaftsanfechtungsklage sollte auch aufgenommen werden. Kinder kommen häufig in aufrechter Ehe zur Welt und haben einen anderen Vater als den Ehemann. Das verkompliziert den Antrag auf Unterhaltsvorschuss. Eine Erklärung dazu in der Borschüre wäre hilfreich, um der Mitwirkungspflicht nachkommen zu können.&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Gamze Caliskan Planerladen:&nbsp;</div><div>Fall einer bulgarischen Klientin, der Vater ist in Bulgarien, der Name des Vaters fehlte auf der Geburtsurkunde. Das Jugendamt erklärte, dass es eine Vaterschaftsanerkennung brauche, was jedoch nicht möglich war. Daher wurde eine internationale Geburtsurkunde erstellt, in der der Vater genannt wurde. Der Antrag wurde jedoch mit Hinweis auf fehlende Mitwirkungspflicht abgelehnt und die Leistungen gekürzt.&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Dirk Heinke:</div><div>Was bedeutet es administrativ in Deutschland als Migrantin ein Kind zu zur Welt bringen. Sehr aufwendig, sehr belastend für die Mütter. Wäre wünschenswert die Mitwirkungspflichten zu reduzieren.&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Elke Tießler-Marenda:&nbsp;</div><div>Hier werden diese Mütter anders behandelt als nicht-deutsche Mütter. Erschwerter Zugang zu Leistungen durch die Anforderung nach der Geburt.</div><div>&nbsp;</div><div>Agnieszka Skwarek:</div><div>Für die Mütter ist das direkt nach der Geburt nicht nur aufwendig, sondern auch noch schwierig, da die Anträge alle auf Deutsch auszufüllen sind. Das ist eine große Herausforderung, insbesondere auch für Fachkräfte mit anderen Sprachkenntnissen. Es würde sehr helfen, wenn Merkblätter und Anträge auch übersetzt werden würden.&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Dorothee Frings:</div><div>Die Unterhaltsvorschüsse sind die einzige Sozialleistung, die nicht unter die Koordinationsverordnung fällt.&nbsp;</div><div>Problem ist, dass diese Anträge sehr schlecht kommuniziert wird. Der Unterhaltsvorschuss wäre gerade für jene interessant, die keine Leistungen vom Jobcenter beziehen. Der Anspruch ist der Anspruch des Kindes. Das Kind hat den Anspruch, wenn ein Elternteil ausfällt. Das gilt eben auch für verstorbene Elternteile. Dazu wäre also ein kleiner Hinweis auf die Regelung auf die Renten-Koordinationsverordnung in der Broschüre gut. Der Unterhaltsvorschuss fällt generell weg, wenn es eine neue Ehe gibt. Das ist aus Perspektive des Kindes nicht vorteilhaft und logisch. Rechtliche Unterschiede gibt es kaum im Bereich Unterhaltsvorschüsse, eher in der Praxis Probleme</div><div>&nbsp;</div><div>Thema Beistandschaft in die Broschüre aufnehmen</div><div>&nbsp;</div><div>Unterlagen müssen übersetzt eingereicht werden. Frage immer, ob Übersetzungskosten irgendwie finanziert werden können, da die finanzielle Belastung hoch ist.</div><div>&nbsp;</div><div>Originaltitel der Pfändung müssen aus dem Ausland eingereicht werden. Viele wollen das nicht, denn wenn der Originaltitel abgegeben wird, dann kann ev. nicht mehr im Herkunftsland der Anspruch geltend gemacht werden oder es könnte ev. schwieriger werden.&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Alessia Marusco:</div><div>Mehrsprachige Formulare wären wünschenswert, die Übersetzung sind der Erfahrung nach jedoch leider oft nicht gelungen.&nbsp;</div><div>Kostenlose Übersetzungen: Fall, in dem ein Antrag beim Jugendamt gestellt wurde, für die Übernahme der Kosten der Übersetzung der Geburtsurkunde, da die&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Dorothee Frings:</div><div>Die Dokumente dürfen in Originalsprache eines anderen EU-MS eingereicht werden. Das muss man den Behörden immer wieder erklären – Art. 76 Abs 7 regelt das. Daraus wird abgeleitet, dass auch alle Anträge in der eigenen Sprache mündlich bei der Behörde eingereicht werden können.&nbsp;</div><div>Problem beim Unterhaltsvorschuss – dieser fällt nicht unter die Koordinations-VO. Mit dieser Problematik müsste man sich im Rahmen der Broschüre auseinandersetzen – ob die Ansprüche die Dokumente im Original einzureichen auch hier anzuwenden sind.</div><div>&nbsp;</div><div>Natalia Bugaj-Wolfram:&nbsp;</div><div>Klärung auf Sprachbarrieren im Hinblick auf die Familienleistungen wünschenswert und wichtig für die Broschüre.</div><div>Auch, wenn die Leistungen nicht in den Geltungsbereich fallen, dürften Dokumente nicht pauschal abgewiesen werden. § 19 SGB X – die Dokumente müssen nur übersetzt werden, wenn die Behörde diese nicht verstehen kann.&nbsp;<br><br>&nbsp;</div><div>Stefan Bering:</div><div>Dienstanweisung wurde angepasst&nbsp;</div><div>Wenn die Behörde einen MA, der:die der Fremdsprache mächtig ist, dann sollte aus Bürokratievermeidungsgründen darauf zurück gegriffen werden.&nbsp;</div>]]></description>
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         <pubDate>2022-06-23 11:22:08 UTC</pubDate>
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         <title>Wie sollen wir die Handreichung planen?</title>
         <author>Katharina_Voss</author>
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         <description><![CDATA[<div>- <strong>Nach Fragen sortieren:</strong><br>FAQ System&nbsp; - nach Lebensabschnitten einteilen<br><br>Ich erwarte ein Kind, was tue ich?<br>Ich möchte Kindergeld beantragen, wie?<br>es muss eine Systematik als Grundlage gegeben werden<br><br>- digital - über mbeon versendbar &nbsp;<br>- Flyer in digitaler Form, mehrsprachig in leichter Sprache<br><br>- Mischform digital/Print mit Verlinkungen und QR code für MultiplikatorInnen<br><br> - Bedarfe nach mehrsprachigen Infos enorm<br><br>- transnationaler Kontext: für Beratungsstellen im Ausland: die ganze Broschüre übersetzen! Wenigstens in Englisch, wünschenswert Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Spanisch, Italienisch, Griechisch<br><br> - vielleicht nach Größe der Zuwanderungsgruppe auswählen? -&gt; Minor<br><br>- Richten wir uns an Ratsuchende oder Beratende? Proritär Beratende&nbsp;<br><br>- die Beratungsstellen beraten auch mehrsprachig&nbsp; - gerne auch übersetzen!&nbsp;<br><br> - Verlinkungen auf das Angebot, was es schon gibt beim BMFSFJ!<br><br>- AKtualisierungsbedarf einplanen (Kindergrundsicherung!)<br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br><br></div>]]></description>
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         <pubDate>2022-06-23 12:35:03 UTC</pubDate>
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